Privatsender kritisieren "digitale Höhenflüge" von ARD und ZDF

Die öffentlich-rechtlichen Sender ließen keine Gelegenheit ungenutzt, Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Privaten zu rechtfertigen, meint der Interessenverband der privaten elektronischen Medienunternehmen VPRT.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 456 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Die Privatsender protestieren gegen Pläne von ARD und ZDF zur Ausweitung ihres Angebots auf mobile Dienste und im Internet. Die Öffentlich-Rechtlichen ließen keine Gelegenheit ungenutzt, für ihre "digitalen Höhenflüge" Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Privaten zu rechtfertigen, erklärte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, heute in Berlin (Mitteilung als PDF-Datei).

ARD und ZDF hatten am Mittwoch die Abschaffung der gesetzlich festgelegten Obergrenze für ihre Internet-Ausgaben von 0,75 Prozent des Etats gefordert. Angesichts der Medienrevolution sei die "Deckelung" medienpolitisch nicht mehr zu akzeptieren, hatte der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze, gesagt. Dies gelte insbesondere für die mobilen Empfangsmöglichkeiten des Internets sowie für Handy-TV.

Doetz forderte die Politik auf, einen "medienpolitischen Verrat am dualen Rundfunksystem" zu verhindern. Es dürfe keinen Ausbau des öffentlich-rechtlichen Angebotes unter Nutzung der "staatlichen Beihilfe Rundfunkgebühr" geben. Das gleiche gelte für Frequenzen und Übertragungswege, die von ARD und ZDF genutzt werden. Der Gesetzgeber müsse den Auftrag der Anstalten klar definieren und das gebührenfinanzierte Angebot entsprechend begrenzen, erklärte Doetz nach einer VPRT-Mitgliederversammlung in Stuttgart.

Der VPRT hatte vor der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die Rundfunkgebühr eingelegt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland verzerre den Wettbewerb, zahlreiche Aktivitäten von ARD und ZDF verstießen gegen das Beihilferecht, hießt es zur Begründung. In einer Antwort auf Fragen der EU-Wettbewerbsbehörde hatten Bund und Länder Mitte April die Gebühren verteidigt. Nach europäischen Wettbewerbsrecht seien sie keine verbotene Beihilfe. (dpa) / (anw)