Rehkitzrettung: Bauern bekommen mehr Freiraum für Drohnen

Bisher dürfen sich Drohnen zur Rehkitzrettung höchstens 150 Meter Wohn- oder Gewerbegebieten nähern. Das wird nun geändert.

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(Bild: NABU / Marietta Irmer)

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Das Bundesverkehrsministerium ändert eine Vorschrift, laut der landwirtschaftlich eingesetzte Drohnen bisher einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- oder Gewerbegebiete haben mussten. Künftig dürfen solche Drohnen, mit denen Rehkitze geschützt werden sollen, bis zu 10 Meter an solche Gebiete heranfliegen dürfen. Dabei darf der Mindestabstand reduziert werden, wenn entsprechend tief geflogen wird, erläutert das Ministerium. Dadurch stehe den Betreibern über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung.

Genauer heißt es in der "Allgemeinverfügung für den Drohneneinsatz in der Landwirtschaft und zur Tierrettung" (PDF): "Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg dürfen bei einem Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3, von dem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen. Der seitliche Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten soll stets größer als 10 Meter und stets größer als die Flughöhe des Fluggeräts sein."

Drohnen seien effektiv, um Rehkitze aufzuspüren, die sich während der Mahd in Grünwiesen reflexartig ducken und dadurch häufig von Mähgeräten erfasst werden. Oft sterben die Tiere und den Landwirten entstehe Schaden, erläutert das Verkehrsministerium. Allerdings sei die bisherige, auf EU-Vorgaben geltende Abstandsregel hierzulande nachteilig, da Deutschland relativ dicht besiedelt sei.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eigens ein Drohnentechnik-Förderprogramm aufgelegt und im Juli 2023 aufgestockt. Der Verein Deutsche Wildtierrettung erläuterte aus diesem Anlass gegenüber heise online, durch die Drohnen mit Wärmebildkamera könnten jährlich zehntausende Rehkitze und anderes Jungwild wie etwa Junghasen oder auch Bodenbrüter vor dem ansonsten sicheren Mähtod bewahrt werden. Der Einsatz von Drohnen sei deutlich effektiver und zeitsparender als Verfahren wie Vergrämen, bei dem Tiere wiederholt gestört werden, oder Flächen abzusuchen.

Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen, erläutert der Deutsche Bauernverband. Er empfiehlt Drohnen besonders für große Flächen, ansonsten könnten am Vorabend der Mahd Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios aufgestellt, die Wiesen mit Jagdhunden abgesucht werden. Das Grünland sollte grundsätzlich von innen nach außen gemäht werden, damit Rehe, Feldhasen oder Fasanen flüchten können.

(anw)