Schlappe für Dotcom: Megaupload-Razzia in Neuseeland war doch legal

Die auf Antrag der USA ausgestellten Durchsuchungsbefehle seien angemessen gewesen, urteilte ein Berufungsgericht und hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf.

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Von
  • dpa

Die Razzia bei dem wegen Copyright-Verletzungen in den USA angeklagten Internetunternehmer Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) in Neuseeland war entgegen einem ersten Gerichtsurteil doch legal. Die auf Antrag der Amerikaner ausgestellten Durchsuchungsbefehle seien angemessen gewesen, urteilte ein Berufungsgericht am Mittwoch in der neuseeländischen Hauptstadt Wellington und hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf.

Das ist eine Schlappe für den in Kiel geborenen Dotcom, der gegen die Vorwürfe und ein US-Auslieferungsbegehren kämpft. "Wir werden wahrscheinlich vor dem höchsten Gericht in Berufung gehen", twitterte Dotcoms Anwalt Ira Rothken.

Dotcom gründete die inzwischen geschlossenen Datenaustauschplattform Megaupload. US-Ankläger machen ihn für massive Copyrightverletzungen auf der Plattform verantwortlich und wollen ihm den Prozess machen. Die Polizei stellte bei der Razzia im Januar 2012 Beweismaterial sicher, darunter Computer, Festplatten und Datenträger.

Das Berufungsgericht bekräftigte allerdings einen Teilaspekt des vorherigen Urteils: Es sei illegal gewesen, den US-Anklägern Kopien der konfiszierten Datenträger auszuhändigen. (anw)