Sicherheitsrisiken: EU-Kommission legt Strategie zur Abwehr ziviler Drohnen vor

Mit der Initiative soll verhindert werden, dass die steigende Zahl von Drohnen "zu einer unkontrollierten Zunahme der Bedrohungen im zivilen Raum" führt.

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Drohne vor Kran

(Bild: Mavas_Bd/Shutterstock.com)

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Die zunehmende Verbreitung ziviler unbemannter Flugobjekte wie Multicopter stellt "ein immer größeres Sicherheitsrisiko dar". Davor warnt die EU-Kommission und hat daher am Mittwoch eine Drohnenabwehrstrategie präsentiert. Diese soll vor allem verhindern, dass die schnellen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich und die steigende Verkaufszahlen "zu einer unkontrollierten Zunahme der Bedrohungen im zivilen Raum führen". Ferner will die Brüsseler Regierungsinstitution mit dem Schritt einen einheitlichen politischen Rahmen schaffen und einen Konsens darüber vorantreiben, mit welchen Verfahren eine Abwehr böswillig eingesetzter Drohnen am besten zu bewerkstelligen ist. Bestehende Initiativen sollen straffer organisiert und eine Sachverständigengruppe eingerichtet werden.

Drohnen würden verstärkt für kriminelle Machenschaften wie Schmuggel und Drogenhandel eingesetzt, beklagt die Kommission in ihrem Kernpapier. Sie seien auch bereits in der Nähe von kritischen Infrastrukturen bei verdächtigen Aktionen gesichtet worden, was auf eine mögliche feindliche Informationsbeschaffung schließen lasse. Zudem können auch die persönliche Sicherheit und die Privatsphäre einzelner Bürger beeinträchtigt werden, wenn die Flugobjekte rechtswidrig etwa in Wohngebieten in der Luft seien. Zur Abwehr solcher Gefahren setzt die Exekutivinstanz daher nun mit ihrem Paket unter anderem auf "klare Leitlinien, Schulungen, Finanzierungshilfen" für die Mitgliedsstaaten und operative Verfahren.

Die zuständigen Stellen in den EU-Ländern will die Kommission auch bei der Auswahl geeigneter Cyber-Technologien und anderer Lösungen zur Drohnenabwehr aus einem breiten Spektrum kommerzieller Angebote unterstützen. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Regierungseinrichtung hat dazu ein Handbuch veröffentlicht. Darin heißt es: "Es gibt keine einheitliche Lösung, die für alle Implementierungen passt." Die Verwendung solider Designprinzipien erleichtere die Integration eines Abwehrmittels in die Sicherheitsabläufe eines Standorts und mache diese effizienter. Jede Phase der Methodik müsse aber auf das spezifische Umfeld und die Risiken zugeschnitten sein. Dazu kommt ein zweites Handbuch mit "Grundsätzen zur physischen Absicherung von Gebäuden und Standorten".

Gelder will die Kommission durch eine Ausschreibung für Drohnenabwehrlösungen im Rahmen der einschlägigen Arbeitsprogramme des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2026/27 bereitstellen. Teil der Initiative ist ferner die Zusage, entsprechende Forschung und Innovationen im Rahmen der laufenden Förderprogramme wie Horizont Europa bereitzustellen. 2027 soll eine Zwischenbilanz gezogen und spätestens 2030 das EU-Drohnenabwehrprogramm, für das es derzeit parallele Ansätze etwa in Agenda zur Terrorismusbekämpfung gibt, vollständig überarbeitet werden. Generell gelte es, den sicheren und legalen Einsatz von Drohnen zu gewährleisten. Dieser sei etwa für den grünen und digitalen Wandel von großer Bedeutung. Für diesen Markt hat die Kommission bereits eine separate Strategie vorgelegt.

Hierzulande plante die Bundespolizei schon 2020, die 14 großen deutschen Verkehrsflughäfen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit einem stationären Drohnenabwehrsystem auszustatten. Einen Prototypen testen etwa die Partner des Projekts "Falke" vorher am Flughafen Hamburg. Der Bundestag verabschiedete 2021 zudem einen Gesetzentwurf, mit dem in der Luftverkehrsordnung die schutzwürdigen Aspekte zahlreicher Einrichtungen und geografischer Regionen berücksichtigt werden sollen. Fliegen dürfen Drohnen damit etwa über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Organisationen sowie Stätten der zentralen Energieerzeugung und -verteilung, wenn die zuständige Einrichtung oder deren Betreiber dem ausdrücklich zugestimmt hat.

(mho)