Streit über Hassrede: LinkedIn muss AfD-Kritik zunächst nicht wiederherstellen

Der SPD-Abgeordnete Robin Mesarosch ist vor dem Landgericht mit seinem Antrag gegen die Löschung eines AfD-kritischen Beitrags auf Linkedin gescheitert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 80 Kommentare lesen
Die Illustration zeigt eine Frau, die ein Smartphone hält. Auf dem Smartphone ist die App LinkedIn geöffnet. Im Hintergrund ist ein aufgeklappter Laptop zu sehen, auf dem die Internetseite von LinkedIn geöffnet ist.

(Bild: PK Studio/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Das Landgericht Hechingen hat kurzen Prozess mit dem Antrag des SPD-Bundestagsabgeordneten Robin Mesarosch auf eine einstweilige Verfügung gegen LinkedIn gemacht und diesen binnen weniger Stunden zurückgewiesen. Der Plattformbetreiber hatte ein Posting des Sozialdemokraten, mit dem er eine stärkere Abgrenzung insbesondere der CDU von der AfD forderte und vor "Nazis" warnte, als Hassrede eingestuft und wegen Verstoß gegen die Hausregeln gelöscht. Mesarosch wollte LinkedIn daraufhin mit einem Eilantrag zwingen, den Beitrag wieder freizuschalten. Damit ist der Baden-Württemberger laut dem SWR in erster Instanz gescheitert.

Klein beigeben will der Politiker aber nicht. "Wir reichen gemeinsam mit unserem Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein", erklärte eine Sprecherin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegenüber heise online, die Mesarosch in dem Fall unterstützt. Die Sache geht so vor das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die dortigen Richter werden sich unter anderem die Frage stellen müssen, ob sie LinkedIn vor Erlass der einstweiligen Verfügung formlos anhören oder gar eine mündliche Verhandlung anberaumen, erläutert Rechtsanwalt Oliver Löffel von der Düsseldorfer Kanzlei Löffel Abrar. Es gehe dabei "um die Waffengleichheit im Eilverfahren". Das Bundesverfassungsgericht verlange, dass der Antragsteller sein Anliegen bereits mit der Abmahnung glaubhaft mache.

Für die GFF ist der Fall klar: "Ein Post, der sachlich vor einer Partei warnt und deren Hasstiraden kritisiert, ist keine Hassrede, sondern ein zulässiger politischer Meinungsbeitrag." An die Dringlichkeit im Rahmen einer einstweiligen Verfügung seien aber "besonders strenge Anforderungen zu stellen", weiß Löffel. Selbst wenn das OLG dem Antrag stattgebe, müsse der Kläger sie LinkedIn am EU-Sitz in Irland zunächst zustellen, was sich schwierig gestalten und erneut die Einschaltung eines deutschen Gerichts erforderlich machen könnte. Mesarosch reagierte mit dem Posting auf die Aussage des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, wonach eine Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene möglich sei. Davon riet der Sozialdemokrat entschieden ab, da die Rechtsaußenpartei nur Hass habe gegen marginalisierte Gruppen und Andersdenkende.

(axk)