Streit um den Apfel: Apple pocht auf erweiterte Bildmarke in der Schweiz

Apple will sich das Bild eines Apfels für weitere Bereiche schützen lassen. Schweizer Markenrechtler sehen das als Gemeingut, nun geht die Sache vor Gericht.

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Verfaulte Äpfel neben frischen Äpfeln

(Bild: Mark_KA/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Ist das Bild eines Apfels Gemeingut oder lässt es sich für verschiedene Warenbereiche als Bildmarke schützen? Um diese Frage geht es am Donnerstag vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Apple tritt dabei als Beschwerdeführer auf: Der Konzern will seine Bildmarke, die einen generischen Granny Smith in Schwarzweiß zeigt, auf weitere Bereiche ausdehnen. Den Antrag lehnte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum im vergangenen Herbst aber in Teilen ab.

Die Markenschützer verwiesen darauf, dass das Zeichen "eine naturgetreue Abbildung eines Apfels" ist und "zum Gemeingut" gehört, wie in den Gerichtsunterlagen vermerkt ist. Der Bildmarke fehle es dadurch an der notwendigen Unterscheidungskraft. Apple reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, es gebe in diesem Fall keinen "hinreichend bestimmten Bezug zwischen Zeichen und Waren", wie das Gericht vermerkt.

Bei der Bildmarke handelt es sich nicht um das bekannte Apple-Logo eines stilisiert dargestellten, angebissenen Apfels, sondern um einen ganz normalen Apfel – mit einer bewegten Markengeschichte: Der Granny Smith zierte ursprünglich Platten des "Apple Corps"-Labels der Beatles. Das Label zog Ende der 70er-Jahre gegen die damals noch junge Computerfirma Apple vor Gericht, weil sie ihre Markenrechte verletz sah.

Das in der Schweiz strittige Apfel-Logo hier in der Auflistung beim Deutschen Markenamt – offensichtlich direkt von der Schallplatte.

(Bild: Screenshot Markeneintrag)

Die Markenrechtsstreitigkeiten zwischen den Firmen zogen sich über Jahrzehnte hin, erst 2007 kam es zu einer Einigung, seitdem gehört die Apple-Marke komplett Apple – mitsamt dem Granny Smith von Apple Corps, sowohl als ganzer Apfel als auch in einer aufgeschnittenen Form. In anderen Ländern konnte Apple den Schutz für die Bildmarke des Apfels offenbar bereits erfolgreich auf weitere Kategorien als nur die Schutzklasse 9 ausdehnen, die etwa Tonträger abdeckt.

Besonders Bauernverbände in der Schweiz zeigen sich lokalen Medienberichten zufolge beunruhigt, schließlich kommt auch dort gerne das Bild eines Apfels zum Einsatz. Apple gilt als aggressiver Verfechter seiner Markenrechte, selbst Apfellogos kleiner Radwege können anecken – ebenso wie Filme über einen "Apple-Man".

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(lbe)