Telekom setzt sich mit Millionenklage durch

Der Bundesgerichtshof sieht die staatseigene Förderbank KfW verpflichtet, der Telekom Ansprüche aus einer Sammelklage von Aktionären in den USA zu ersetzen.

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Die Deutsche Telekom hat sich mit einer Millionenklage gegen die staatseigene Förderbank KfW durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag auf Revision der Telekom ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies es zur Neuverhandlung zurück (II ZR 141/0).

Bei der Klage ging es um 112 Millionen Euro. Sie bezieht sich auf den nach 1996 und 1999 dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Damals hielt der Bund 43,18 Prozent und die KfW 21,6 Prozent der Aktien. Der Börsengang wurde von einer umfangreichen Werbekampagne begleitet, auch in den USA wurden die Aktien angeboten. Das 66,50 Euro teure Papier stürzte dramatisch auf unter zehn Euro im Jahr 2002 ab. Seitdem dümpelt die Aktie bei um die 10 bis 14 Euro.

In den USA gingen Aktionäre vor Gericht, weil sie sich von der Telekom nicht gut genug informiert fühlten. Sie erhielten Recht, die Telekom musste ihnen 112 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das Geld wollte die Telekom von ihren damaligen Großaktionären Bund und KfW zurückhaben. Diese hätten den Börsengang samt Werbekampagne angeordnet und seien damit auch für Mängel verantwortlich, begründete die Telekom ihre Forderung.

Für die Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Telekom habe es keinen vollwertigen Ausgleich gegeben, heißt es in einer Mitteilung des BGH. Die KfW sei daher verpflichtet, die Telekom von den Ansprüchen aus der Sammelklage freizustellen. Die Höhe des Anspruchs muss vom Oberlandesgericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, noch geklärt werden. Ebenfalls geklärt werden muss, ob auch die Bundesrepublik Deutschland der Telekom Aufwendungen ersetzen soll.

(anw)