US-Copyright: Was darf KI?​

Brennende Fragen rund um generative KI stellt die US-Behörde für Copyright. Die Konsultation dient als eine der Grundlagen für zukünftige Vorschriften.​

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Ein weiblich anmutender Roboter sitzt vor einem Mischpult mit Bildschirmen und singt oder spricht in ein Mikrofon

(Bild: Bild: KI Stable Diffusion | Bearbeitung c't)

Lesezeit: 4 Min.

Künstliche Intelligenz (KI), speziell generative Künstliche Intelligenzen, kollidieren laufend mit Immaterialgüterrechten. Generative KI erstellt auf Zuruf neue Texte, Bilder, Bewegtbilder und/oder Klänge. Das US Copyright Office beschäftigt sich mindestens seit 1965 mit Machine Learning und Copyright; damals noch theoretische Fragen sind heute brennende Probleme. Wie sollen bestehende Regeln angewandt werden? Gibt es Änderungsbedarf? Eine große Konsultation soll der Behörde helfen, solche Fragen zu beantworten.

Jedermann ist eingeladen, sich bis spätestens 18. Oktober online zu äußern. Die Eingaben werden veröffentlicht; im Anschluss können Kommentare zu und Antworten auf die Eingaben bis 15. November deponiert werden. Die Konsultation heißt Inquiry on Copyright and Artificial Intelligence (Az. des Federal Register 88 FR 59942) und widmet sich vier groben Themenbereiche:

Erstens geht es um die Verwendung copyright-geschützter Werke für das Training von KI-Modellen, seien sie generativ oder nicht. Die Behörde möchte wissen, wie die Trainingsdaten ausgewählt und genutzt werden, ob die Betreiber die Zustimmung der Rechteinhaber einholen sollten, und ob respektive wie die Rechteinhaber bezahlt werden sollten. Außerdem geht es um mögliche Dokumentationspflichten der KI-Betreiber über die Herkunft ihrer Trainingsdaten und ob Rechteinhaber das Recht haben sollten, Einblick in diese Informationen zu nehmen.

Zweitens geht es um Fragen des Copyright-Schutzes für die Ausgaben generative KI-Modelle. Nach US-Recht gibt es kein Copyright für Kunst aus Künstlicher Intelligenz, was auch gerichtlich bestätigt ist. Daran möchte die Behörde auch nicht rütteln: Nur Menschen können als Urheber registriert werden. Der Grundsatz ist simpel, dessen Anwendung in der Praxis aber nicht. Wo und wie ist die Grenze zu ziehen? Wie viel Unterstützung darf ein KI-Benutzer erhalten, oder wie viel Kontrolle muss ein Mensch über eine KI ausüben, um teilweise oder zur Gänze als Urheber anerkennt zu werden?

Drittens geht es um Haftungsfragen. Wenn sich herausstellt, dass ein veröffentlichtes KI-Produkt das Copyright an einem bereits bestehenden, menschlichen Werk verletzt, wer soll dafür haften? Die Betreiber der KI, oder jene Person(en), die durch Befehle an die KI deren Arbeit ausgelöst haben, oder wie sollte das zwischen den beiden aufgeteilt werden? Dazu gesellt sich die Frage, ob und wie KI-Erzeugnisse als solche gekennzeichnet werden sollen, und ob es Werkzeuge gibt, sie als solche zu erkennen.

Viertens widmet sich die Konsultation einem Themenbereich, der nicht unbedingt mit Copyright zu tun hat: Die Nachahmung von Stimmen, Aussehen oder Stil echter Menschen durch KI. Ein aktuelles Beispiel ist das Barbie-Girl-Lied im Stil des verstorbenen Johnny Cash mit täuschend echter Stimme – fürwahr unterhaltsam, aber dreht sich Cash vielleicht im Grabe um? Anders gefragt: Sollten sich Menschen gegen unerwünschte Nachahmung durch KI schützen können?

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Die aktuelle Inquiry ist keineswegs die erste US-Konsultation zu Künstlicher Intelligenz. Im April und May hat die selbe Behörde öffentliche Live-Sitzungen (Listening Sessions) ausgerichtet. Ebenfalls im Frühjahr fragte die US-Behörde NTIA (National Telecommunications and Information Administration), wie KI überprüft werden kann und wie sich KI Vertrauen erarbeiten kann.

Im Februar legte das US-Patentamt eine Konsultation mit Fragen rund um KI und Erfindungen auf. Das erklärte Ziel dieser Behörde ist, die "fortgesetzte Führerschaft der USA bei KI und anderen neuen Techniken zu sichern." Bereits 2019 hat das US-Patentamt die Öffentlichkeit zu Auswirkungen von KI auf Copyright- und Markenrechtsschutz konsultiert.

(ds)