US-Gesetzesinitiative für Registrierungspflicht von Mobiltelefonen

Die Senatoren Charles E. Schumer und John Cornyn haben einen interfraktionellen Gesetzesentwurf eingebracht, wonach auch vorausbezahlte Handy-Karten nur noch nach Identifizierung des Käufers abgegeben werden dürften.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 42 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die US-Senatoren Charles E. Schumer, ein Demokrat aus New York, und der texanische Republikaner John Cornyn fordern eine Registrierungspflicht für Mobiltelefone. Mit einem gemeinsamen interfraktionellen Gesetzesentwurf wollen sie nach eigenen Angaben erreichen, dass auch vorausbezahlte Handy-Karten nur noch nach Identifizierung des Käufers abgegeben werden dürften. Die Telefongesellschaften sollen zugleich verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten ihrer Kunden bis 18 Monate nach Deaktivierung einer entsprechenden SIM-Karte aufzubewahren.

Die beiden Senatoren reagieren mit der Initiative vor allem auf den jüngsten, vereitelten Anschlagversuch am Times Square in Manhattan. Dem Verdächtigen wird zur Last gelegt, den Kauf des Autos, in dem eine Bombenvorrichtung gefunden wurde, mit einem Prepaid-Handy durchgeführt zu haben. Das nicht-registrierte Mobiltelefon soll er vor dem Attentatsversuch auch für Gespräche nach Pakistan genutzt haben.

Schumer meinete, Terroristen, Drogendealer und Mitglieder krimineller Gangs seien dem Gesetz bislang durch die Nutzung von Prepaid-Karten einen Schritt voraus, da diese faktisch Anonymität schafften und Spuren kaum verfolgt werden könnten. James Dempsey vom Center for Democracy and Technology (CDT) betonte dagegen laut Washington Post, anonyme Kommunikation müsse weiterhin möglich sein. Diese sei für Whistleblower genauso entscheidend wie etwa für geschlagene Ehefrauen oder die Quellen von Reportern. Zudem befürchtete der Vertreter der Bürgerrechtsorganisation, dass der Ausweispflicht bei Mobiltelefonen ein Registrierungszwang auch bei der Nutzung öffentlicher Internetzugänge folgen dürfte.

Länder wie Deutschland, Australien, Indonesien, Japan, Singapur, Norwegen, die Schweiz, Thailand oder Südafrika verlangen bereits einen Identifikationsnachweis beim Erwerb vorausbezahlter Handy-Karten. Hierzulande ist dieser Ansatz aber umkämpft. Gegen die Identifizierungspflicht und die damit verknüpfte Datensammlung haben Telekommunikationsunternehmen bereits 2005 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Tauschbörse für Handy-Karten, die unter anderem auf Initiative des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eine anonyme Mobilfunknutzung erlauben sollte, hatte nicht lange Bestand. Eine ähnlich ausgerichtete Plattform, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ins Leben rief, wird derweil ohne Unterstützung der Vereinigung in Privatregie weiterbetrieben. Die gesetzlichen Grundlagen verteidigt die Bundesregierung mit dem Hinweis, dass es sich dabei um ein "unverzichtbares Ermittlungsinstrument" handle. (anw)