Urteil zu Miet-Batterien in Elektroautos: Fernabschaltung ist unzulässig

Batterien von Elektroautos dürfen vom Vermieter nicht aus der Ferne abgeschaltet werden, entschied der Bundesgerichtshof.

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Renault Zoe

(Bild: Renault)

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Bis 2020 überließ Renault Zoe-Kunden die Wahl: Die Batterie konnte gekauft oder gemietet werden. Um das Ende dieser Mietverträge wurde immer wieder gestritten, nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt: Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer Vertragskündigung nicht per digitalem Fernzugriff abschalten.

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Die Karlsruher Richter erklärten eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam. Mit dem Abschalten der Batterie sei das gesamte Auto nicht mehr nutzbar, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose. Die Klagelast werde auf den Mieter abgewälzt. Das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. (Aktenzeichen XII ZR 89/21)

Die AGB der Bank von Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen monierte, Mieter würden unangemessen benachteiligt. Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf hatten das ähnlich gesehen und die Nutzung jener AGB-Klausel untersagt. Dagegen ging die Bank am BGH vor.

Die Entscheidung des BGH dürfte eine gewisse Signalwirkung haben: Denn auch wenn es das Miet-Modell bei den Franzosen nicht mehr gibt: Anbieter aus Asien prüfen derzeit, ob sie eine solche Option wieder einführen.

(mfz)