VG Wort kündigt Verfassungsbeschwerde wegen PC-Kopiervergütung an

Die Verwertungsgesellschaft sieht im Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Urheberrechtsabgaben auf Computer eine Ungleichbehandlung von Autoren und will vors Bundesverfassungsgerichts ziehen, während der Bitkom die Entscheidung begrüßt.

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Die VG Wort wird Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf PCs einlegen. Dies kündigte Ferdinand Melichar, Vorstand der Verwertungsgesellschaft, am heutigen Montag an. Der Beschluss führe zu einer "eklatanten Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden". Wie im Drucker-Urteil habe sich der BGH erneut auf den Standpunkt gestellt, dass Kopien nur dann vergütungspflichtig seien, "wenn sie von Papier zu Papier angefertigt werden". Schreibe ein Autor für eine gedruckte Fachzeitschrift, erhalte er somit eine Kopiervergütung, beim Veröffentlichen desselben Beitrags auf CD-ROM oder im Internet dagegen nicht. Deswegen werde die VG Wort einmal mehr vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Die BGH-Entscheidung erkennt laut Melichar aber auch an, dass gemäß der seit Januar 2008 geltenden Urheberrechtsreform ein Vergütungsanspruch für sämtliche Gerätetypen besteht, die für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden. Damit sei klar, dass der Beschluss keine Relevanz für die neue Rechtslage habe. PCs seien danach vergütungspflichtig. Der IT-Verband Bitkom hat das Urteil dagegen generell begrüßt, da der BGH dem "zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, eine klare Absage erteilt" habe. Die allermeisten Anwender nutzen nach Ansicht des Branchenverbands Heimcomputer überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten. Bernd Bischoff, Präsident des von der VG Wort beklagten Konzerns Fujitsu Siemens Computers, freute sich, dass mit dem Richtspruch "massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden sind". (Stefan Krempl) / (anw)