Verwertungsgesellschaft GEMA meldet neuen juristischen Erfolg gegen UseNeXT

Die Musikverwertungsgesellschaft hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung gegen den Zugangsvermittler zum UseNet erstritten.

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Die GEMA hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung (Az. 308 O 698/09) gegen den Betreiber des Dienstes UseNeXT erstritten. Der Münchner Aviteo Ltd. wird es demnach untersagt, über den Dienst den Zugang zu 100 geschützten Werken aus dem Repertoire der Musikverwertungsgesellschaft im UseNet zu vermitteln. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, sieht in dem Beschluss einen "Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte". Darüber hinaus stelle "das Urteil auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf eine umfassende Verantwortung der UseNet-Dienstbetreiber für ihr Angebot" dar.

Die Verwertungsgesellschaft hatte bereits im Januar 2007 eine Unterlassungsverfügung gegen Aviteo erwirken können. Damals hatte ebenfalls das Landgericht Hamburg den UseNeXT-Betreiber angehalten, von der GEMA lizenzierte Werke nicht mehr zugänglich zu machen und nicht weiter illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. Aviteo legte gegen die Entscheidung zunächst Widerspruch ein. Die Richter der Hansestadt bestätigten die Verfügung aber laut einer GEMA-Sprecherin trotzdem. Die eingelegte Berufung habe die Münchner Firma in Folge wieder zurückgenommen.

Der neue Beschluss, dem eine Verhandlung am 17. Februar vorausging, weist nach Interpretation der Verwertungsgesellschaft über die zuvor erreichte Entscheidung hinaus und "umreißt letztlich eine erweiterte Haftung für Zugangsvermittler". Diese stünden nicht nur in der Verantwortung, "wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen". Diese Schlussfolgerung entnimmt die GEMA gemäß der Sprecherin allerdings nicht einer Einzeläußerung in einem Urteil. Sie fuße vielmehr "auf einer Gesamtbetrachtung der Rechtsentscheidungen zum Thema in den letzten Jahren".

Viele UseNet-Dienstbetreiber verhindern laut der Verwertungsgesellschaft bislang nicht, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte – wie beispielsweise Werke aus dem GEMA-Repertoire – heruntergeladen werden können. Die Münchner Urhebervertretung geht seit einigen Jahren gegen Zugangsvermittler zum UseNet vor. So erstritt sie im vergangenen Jahr etwa auch ein Urteil gegen den Schweizer Betreiber von Alphaload. Im Sommer 2007 konnte die GEMA zudem erreichen, dass der Anbieter Usepirat nach einer Intervention seinen Dienst von sich aus einstellte.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UseNeXT heißt es zum Thema Urheberrechtsschutz allgemein: "Es liegt in der Natur der für jedermann frei zugänglichen Newsgroups, dass sie neben informativen und unterhaltenden Inhalten unter Umständen auch beleidigendes, schädliches, ungenaues oder anderes unangebrachtes Material oder – wie auch immer – geschützte Inhalte enthalten können." Der Kunde verpflichte sich, dass er bei der Nutzung des Service "Vorsicht, gesunden Menschenverstand und ein gesundes Urteilsvermögen walten lassen wird" und auch die Netiquette sowie die gesetzlichen Vorschriften einhalte. Für eine Stellungnahme zu der Verfügung war bei Aviteo bislang niemand zu erreichen. (jk)