Vorläufiges Urteil im Sun-Microsoft-Prozeß

Richter Ronals Whyte hat im Java-Rechtsstreit zwischen Microsoft und Sun ein vorläufiges Urteil erlassen, das für beide Seiten einen Teilsieg bedeutet.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Richter Ronald Whyte hat im Java-Rechtsstreit zwischen Microsoft und Sun ein vorläufiges Urteil erlassen, das für beide Seiten einen Teilsieg bedeutet. Microsofts modifizierte Java-Implementation, die beispielweise im Internet-Explorer 4.0 oder in Windows 98 verwendet wird, verletzt nach Auffassung des Gerichts den Lizenzvertrag mit Sun. Andererseits darf Microsoft aber weiterhin eigene, vom Sun-Quellcode unabhängige Java-Technologien entwickeln. Das vorläufige Urteil ist nicht rechtsverbindlich; am 24. Juni will Richter Whyte in einer mündlichen Verhandlung beide Seiten noch einmal zu Wort kommen lassen, bevor er ein endgültiges Urteil fällt. Da das Urteil nur vorläufigen Charakter besitzt, wollten weder Sun noch Microsoft den Richterspruch kommentieren. (wst)