Voßhoff: Snowden-Befragung durch NSA-Ausschuss wäre sinnvoll

Abgeordnete aus dem NSA-Ausschuss und die Bundesregierung streiten über eine Vernehmung Edward Snowdens und über den Zugang zu Akten. Die oberste Datenschützerin Voßhoff schlägt sich auf die Seite der Aufklärer – allerdings zurückhaltend.

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Von
  • dpa

Andrea Voßhoff

(Bild: bfdi.bund.de)

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff plädiert für eine Befragung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden durch den zuständigen Untersuchungsausschuss des Bundestages. "Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher sinnvoll. Keine Frage", sagte Voßhoff am Dienstag in Berlin. Mit Blick auf Akteneinsicht für das Gremium mahnte Voßhoff, je mehr Material dem Ausschuss zur Aufklärung zur Verfügung stehe, desto besser. Derzeit gibt es zwischen Regierung und Ausschussmitgliedern Streit über eine mögliche Snowden-Vernehmung und den Zugang zu Akten.

Die Opposition will Snowden für eine Befragung nach Deutschland holen, die Bundesregierung lehnt das jedoch ab. Medienberichten zufolge könnte das Gremium auch nur einen eingeschränkten Zugang zu Akten der Bundesregierung bekommen. Oppositionspolitiker kündigten an, in beiden Fällen notfalls zu juristischen Mitteln zu greifen.

Voßhoff sagte, sie sei nach wie vor beunruhigt durch die NSA-Affäre. Mit Blick auf den Besuch von Kanzlerin Angela Merkel in Washington vor wenigen Tagen sagte sie: "Ich hätte mir eine deutlichere Reaktion der Amerikaner in unsere Richtung gewünscht."

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Merkel und US-Präsident Barack Obama hatten bei ihrem Treffen in Washington angekündigt, dass sich Experten beider Staaten künftig in einem "Cyber-Dialog" über Datenschutzfragen austauschen sollen. Voßhoff erklärte, sie habe bisher noch keine Anfrage für eine Teilnahme bekommen, würde sich aber gerne einbringen. Die oberste Datenschützerin mahnte, die Gesellschaft müsse darüber diskutieren, wie Privatsphäre im digitalen Zeitalter zu gestalten sei.

Am Dienstag stellte Voßhoff, die seit Februar offiziell im Amt ist, den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 vor. Demnach wurden in diesem Zeitraum fast 11.000 Anträge auf Zugang zu Informationen bei Bundesbehörden gestellt – mehr als doppelt so viel wie in den beiden Jahren zuvor.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das es seit 2006 gibt, wird jedem Bürger das Recht eingeräumt, unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden zu bekommen. Behörden können sich zur Abwehr von Anfragen nicht auf das Amtsgeheimnis berufen. Voßhoff sagte, das Gesetz werde aktiv in Anspruch genommen. Es gebe aber Möglichkeiten, den Informationszugang noch zu verbessern. (mho)