Österreich: Abgabe auf digitale Videorecorder

Die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro Mechanus will vor Gericht eine Urheberrechtspauschale auf digitale Videorecorder durchboxen.

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Von
  • Daniel Lüders

Die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro Mechana (AM), das Pendant zur deutschen GEMA, will vor Gericht eine Urheberrechtpauschale auf digitale Videorecorder durchboxen. Helmut Steinmetz, Direktor der Vereinigung, bestätigte auf Nachfrage von heise online, dass man in den nächsten Wochen ein Gericht anrufen werde, zunächst um den Status der Aufzeichnungsgeräte zu klären. Erst nach der Gerichtsentscheidung will die AM über die Höhe der Abgabe nachdenken. Da in Österreich, anders als in Deutschland, nur Speichermedien und nicht Abspiel- oder Aufnamegeräte der Abgabepflicht unterliegen, gelte es bei diesem Verfahren zu beweisen, dass die Recorder mit eingebauter Festplatte ebenso unter diese Kategorie fallen.

Gleichzeitig wies Steinmetz Presseberichte zurück, in denen behauptet wurde, die AM wolle auf eine Abgabe für PC-Festplatten drängen. Dies sei lediglich angedacht. "Momentan sind wir eher bemüht, klar abgrenzbare Bereiche gebührentechnisch zu erfassen", betonte er. Videorecorder mit fest integriertem Speicher seien im weitesten Sinne Datenträgern zuzuordnen. In Bezug auf PC- Festplatten wäre es aber schwieriger nachzuweisen, in welchem Umfang auf ihnen urheberrechtlich geschützte Daten gespeichert würden. Erst wenn hierzu genauere Erkenntnisse vorliegen, sei es möglich, eine Gebührenordnung aufzustellen. Vorabgespräche mit Vertretern der Computerindustrie, die Klarheit über die Höhe einer eventuellen Urheberrechtspauschale bringen sollte, wurden im Dezember ergebnislos abgebrochen. (dal)