Der letzte Wille: Digitalen Nachlass richtig regeln

Wer stirbt, hinterlässt meist auch passwortgeschützte Geräte und Accounts. Was Sie wissen sollten, wenn Sie für Ihre Erben vorsorgen wollen – oder selbst erben.

Artikel verschenken
In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Lesezeit: 27 Min.
Von
Inhaltsverzeichnis

Hand aufs Herz: Liegen in Ihrer Familie sämtliche Passwörter fein säuberlich abgeheftet für die Angehörigen bereit, für den Fall, dass jemandem etwas zustößt? Nicht nur verlorene Daten können viel Geld kosten, sondern etwa auch Abonnements, die mangels Zugangsdaten nicht gekündigt werden. Dieser Beitrag widmet sich den rechtlichen und technischen Aspekten und schlägt Lösungen vor, wie Sie den digitalen Nachlass für Ihre Nachkommen regeln. Ebenso klären wir, was Sie tun können, wenn Sie erben, der Verstorbene jedoch keine Vorkehrungen getroffen hat.

Niemand denkt gerne an das eigene Ableben. Im besten Fall haben Sie bereits festgelegt, wer Ihr Haus oder das Vermögen auf dem Bankkonto erben soll. Doch was passiert mit den Daten, die Sie im Laufe eines Lebens angesammelt haben? Mit gekauften Filmen, Software und Musik, mit den vielen Erinnerungen in Form von Fotos und Videos, den Zugängen zu sozialen Netzwerken? Nicht nur die junge Generation, die mit digitalen Diensten aufwächst, macht sich über solche Fragen zu wenig Gedanken. Vorsorge ist essenziell, und neben Ihrer digitalen Identität müssen Sie auch alle Nebenprodukte berücksichtigen.

kurz & knapp

• Vielen Menschen ist unklar, was mit digitalen Gütern und Accounts nach dem Tod geschieht.

• Einige Anbieter haben Möglichkeiten geschaffen, mit denen man Nachlasskontakte anlegen kann.

• Idealerweise sorgt man für seine Erben vor und klärt vorab, wer sich um Geräte und Zugänge nach dem Tod kümmert.

• Viele Dienste bieten zumindest die Möglichkeit, Guthaben nach dem Tod zu übertragen oder Accounts zu löschen.

• Ohne Sterbeurkunde und Erbschein geht oft nichts, ein Testament kann manchmal helfen.

Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und vor über hundert Jahren in Kraft getreten. Paragrafen für digitale Güter oder Social-Media-Accounts kennt es daher noch nicht.