iX 10/2021
S. 94
Report
Recht

Gesetz über elektronische Wertpapiere in Kraft

Unverbrieft

Tobias Haar

Derzeit entstehen erste Gesetze zu elektronischen Wertpapieren auf Blockchain- und Distributed-Ledger-Basis. Die Revolution bleibt vorerst aus.

Am 10. Juni 2021 trat in Deutschland das „Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren“, kurz eWpG, in Kraft. Es ist Teil der Blockchain-Strategie der noch amtierenden Bundesregierung. § 2 Absatz Satz 1 eWpG enthält die wesentliche Neuerung, die das Gesetz mit sich bringt: „Ein Wertpapier kann auch als elektronisches Wertpapier begeben werden.“ Bislang galt, dass sogenannte Finanzinstrumente, landläufig und im Zivilrecht als Wertpapiere bezeichnet, in einer Papierurkunde verkörpert sein müssen. Juristisch nennt man das die Verbriefung in einer Urkunde.

Für den Wertpapierhandel wurden bislang meist Globalurkunden genutzt. Diese wurden bei Großaktionären oder bei Wertpapiersammelbanken hinterlegt. Wenn ein Anleger – privat oder geschäftlich – Aktien gekauft und verkauft hat, wurden die entsprechenden Depotbuchungen auf Wertpapiergirokonten vorgenommen. Urkunden wurden darüber nur noch in seltenen Fällen ausgestellt. In den letzten Jahren schlossen die meisten Unternehmen das Recht auf eine solche Einzelurkunde bereits beim Börsengang aus.

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