Artikel-Archiv iX 11/1999, Seite 178

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    Digitales Siegel

    Zwei Jahre Signaturgesetz: Man kann schon etwas sehen

    Die Lieferanten schleppen und schwitzen. War es der Sohnemann, der die Kühltruhe per Mausklick bestellt hat? Und die beiden neuen Fernseher? Mit elektronischen Unterschriften werden digitale Verträge, Urkunden und Geschäfte rechtskräftig, wenn sie nach dem Signaturgesetz erzeugt und verteilt wurden.

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