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Kabel-TV-Anbieter – diese Optionen gibt's

Cornelia Möhring
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(Bild: Everton Eifert/Shutterstock.com)

Sie möchten mehr über Kabelanbieter und die zukünftige Versorgung Ihres Kabelanschlusses erfahren? Hier finden Sie alle Informationen.

Zum Sommer 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg. Ab diesem Zeitpunkt können Mieter Ihren Kabelanbieter frei wählen. Bisher lief die Kabel-TV-Versorgung in vielen Fällen mit Sammelverträgen über den Vermieter. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie geht es ab sofort weiter? Welche Kabelanbieter Ihnen zur Verfügung stehen und auf welche Alternativen Sie ansonsten zurückgreifen können, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

In 2021 wurde ein Gesetz verabschiedet, nach welchem jede Person Ihren Kabelanbieter frei wählen darf. Dieses Gesetz wird 2024 in die Tat umgesetzt. Für die meisten Mieter bedeutet das, dass sie ab Mai bis spätestens Juli 2024 einen neuen Kabelanbieter buchen müssen. Falls dies nicht geschieht, kann es passieren, dass Sie ab August kein Fernsehen mehr schauen können. Für Haus-Eigentümer sollte sich nichts ändern. Wie es für Besitzer von Eigentumswohnungen aussieht, ist fallspezifisch. Im Regelfall konnten diese auch bisher frei über Ihren Kabelanbieter bestimmen. In manchen Häusern mit Eigentumswohnungen gibt es aber gemeinsame Verträge des Eigentümer-Bundes, die zu einem Kabelanschluss bei einem bestimmten Anbieter verpflichten.

Um sicherzugehen, ob Sie von der Umstellung betroffen sind, fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Kabelanbieter nach. Dieser kann Ihnen die Frage sicherlich beantworten. Und falls Sie tatsächlich von der Umstellung betroffen sind, können Sie sich vielleicht auch ein Angebot für einen neuen Vertrag einholen. Möglicherweise hat sich Ihr bisheriger Anbieter auch schon bei Ihnen gemeldet, um auf die Änderungen hinzuweisen.

Alternativ haben Sie von Ihrem Vermieter möglicherweise ein Schreiben im Briefkasten gehabt. Einige Kabelanbieter wenden sich momentan an Besitzer von Mietshäusern, um neue Bündelverträge anzubieten. Hier müssen aber alle Parteien eines Mietshauses zustimmen, bevor diese abgeschlossen werden können. Bei einem solchen Hausvertrag sollten Sie sich die Konditionen gut durchlesen, bevor Sie zustimmen oder ablehnen. Manche Anbieter werben nämlich damit, dass die Sammelverträge günstiger seien als Einzelverträge, was nicht immer der Fall ist. Zudem können hier auch recht lange Mindestlaufzeiten anfallen, beispielsweise über einen Zeitraum von 10 Jahren – und das manchmal sogar ohne langfristige Preisgarantie.

Auch wenn es in Deutschland einige verschiedene Anbieter für Internet und Telefon gibt, bieten nur noch wenige Unternehmen das klassische Kabelfernsehen an. Dazu zählen Vodafone, Pyür und primacom. Grundsätzlich können Sie Kabelfernsehen auch von UnityMedia beziehen, das Unternehmen wurde aber von Vodafone aufgekauft, sodass Neuverträge inzwischen meistens über Vodafone laufen.

Die Preise bei den Anbietern variieren. Bei Vodafone können Sie einen Fernseh-Vertrag ab 12,99 € monatlich abschließen. Bei Pyür ist dies ab 19,99 € und bei primacom ab 24,99 € im Monat möglich. Beachten Sie zudem, dass möglicherweise nicht jeder Anbieter an Ihrer Adresse verfügbar ist.

Beispielhafte Angebot von Vodafone

Auf der Vodafone-Website können Sie Ihre Adresse eingeben und erhalten dann ein Angebot. In diesem Fall ist der Umstieg auf normales Kabelfernsehen für 12,99 € im Monat verfügbar.

Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen, sollten Sie auch auf den Vertragsbeginn achten. Vodafone wirbt zum Beispiel mit "Keine doppelten Kosten für Deinen Kabelanschluss". Das heißt, egal wann Sie zwischen jetzt und der Aufhebung des Nebenkostenprivilegs Ihren neuen Vertrag abschließen - zahlen müssen Sie erst, sobald das Nebenkostenprivileg tatsächlich erloschen ist.

Sie möchten zwar das gewohnte Fernsehprogramm weiterhin behalten, Ihnen sagt aber kein Kabelfernseh-Anbieter zu? Dann können Sie Ihr Fernsehen auch über andere Quellen beziehen:

Mehr Infos

(como)


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