Bis Ende 2022 müssen Behörden in Deutschland digital werden. Sie sollen ihre Leistungen "auch elektronisch über Verwaltungsportale" anbieten. So bestimmt es § 1 Absatz 1 des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Schon jetzt ist klar, dass die Behörden das Ziel nicht erfüllen werden. "Es wird uns nicht gelingen, alles flächendeckend in jeder Kommune digital zu haben", sagte Markus Richter, Chief Information Officer des Bundes und Staatssekretär im Innenministerium, im Dezember 2021 auf einer Konferenz.
Für den Alltag der Menschen in Deutschland spielt es allerdings kaum eine Rolle, ob das OZG bis Ende 2022 vollständig umgesetzt wird, bis Ende 2025 oder noch später. Denn das Gesetz verpflichtet Behörden auch zur Digitalisierung zahlreicher Verfahren, die für normale Bürger und auch für die meisten Unternehmen keine Rolle spielen – etwa die Genehmigung gentechnischer Anlagen oder der "Abfallentsorgung in der Hohen See". Insgesamt stehen 583 Leistungen in der Liste.
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