Recht: Mehr IT-Sicherheit für die Finanzbranche

Mit dem Digital Operational Resilience Act verschärft die EU ihre Vorgaben rund um die IT-Sicherheit im Finanzsektor. Ein Überblick.

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Von
  • Tobias Haar
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Resilienz bedeutet laut Wikipedia in Bezug auf technische Systeme die Fähigkeit, "bei Störungen beziehungsweise Teilausfällen nicht vollständig zu versagen, sondern wesentliche Systemdienstleistungen aufrechtzuerhalten". Wenn dazu noch die Fähigkeit eines Unternehmens tritt, "inkrementelle Veränderungen und plötzliche Störungen zu antizipieren, sich darauf vorzubereiten, darauf zu reagieren und sich darauf einzustellen, um zu überleben und zu gedeihen", spricht man von operativer Resilienz. Diese Definition stammt vom US-amerikanischen Beratungsunternehmen Gartner. Weitere Definitionen finden sich im British Standard 65000:2014 oder im ISO-Standard 22316:2017.

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Damit ist grundsätzlich klar, welches Ziel die Europäische Union mit ihrem Digital Operational Resilience Act (DORA) verfolgt: Es geht um die operative Widerstandsfähigkeit digitaler Systeme. Allerdings findet DORA – und das verrät seine Bezeichnung nicht – nur auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse von Finanzunternehmen Anwendung. Das bezieht direkt auch die Dienstleister der Finanzbranche ein, denn sie müssen ihren Auftraggebern Leistungen im Einklang mit DORA erbringen. Gerade sie müssen sich also intensiv mit der neuen Regulierung beschäftigen.

Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Für einen noch größeren Kreis an Unternehmen dürfte der Cyber Resilience Act (CRA) relevant werden, der derzeit auf EU-Ebene vorbereitet wird. Mit seinem Inkrafttreten ist 2023, mit seinem Wirksamwerden 2025 zu rechnen. Der Begriff der Resilienz scheint offenbar auf Ebene des Gesetzgebers im Bereich der IT-Sicherheit an Bedeutung zu gewinnen.