Rechtsstreit um Cookiebot-Nutzung: USA-Datentransfer bleibt zunächst erlaubt

Im Dezember 2021 hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu US-Cookies hohe Wellen geschlagen. Nun ist es ausgesetzt.

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Von
  • Arnd Böken
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Die staatliche Hochschule RheinMain darf den Dienst Cookiebot doch auf ihrer Website nutzen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel aus formalen Gründen entschieden. Im Dezember 2021 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Hochschule per einstweiliger Anordnung verboten, den Dienst einzusetzen. Der damit verbundene Transfer von Daten in die USA sei rechtswidrig. Dagegen hat die Hochschule Beschwerde eingelegt – vorerst mit Erfolg. Der Streit geht aber weiter.

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Wie alles anfing: Die Hochschule RheinMain nutzt auf ihrer Website den Dienst Cookiebot des dänischen Anbieters Cybot, um Einwilligungen zum Setzen von Cookies einzuholen. Ein Websitebesucher, der im Onlinekatalog der Hochschule regelmäßig nach Fachliteratur sucht, beanstandete dies und verlangte, den Dienst Cookiebot nicht weiter in die Website einzubinden.

Der Dienst übermittele nämlich seine IP-Adresse an einen Cloud-Anbieter mit Sitz in den USA. Diesen Datenexport in die USA hielt der Nutzer für rechtswidrig, weil die USA keinen mit EU-Standards vergleichbaren Datenschutz bieten.