App Store ungleich App Store: Wie Apple dem Digital Markts Act entkommen wollte

Um möglichst wenig reguliert zu werden, pochte Apple darauf, verschiedene App-Läden und Browser zu betreiben. Die EU-Kommission ließ sich davon nicht beirren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 29 Kommentare lesen
Apple-Logo

(Bild: Sebastian Trepesch)

Lesezeit: 3 Min.

Der Digital Markets Act zwingt Apple in Europa ab Frühjahr 2024 zu einer massiven Öffnung seiner Plattformen, dazu gehören der App Store sowie der Browser Safari. Um die Auswirkungen der Regulierung zu minimieren, argumentierte Apple im Vorfeld, dass der Konzern gar nicht einen App Store und einen Browser anbietet, sondern stattdessen fünf verschiedene App-Läden sowie drei Browser betreibe, wie jetzt bekannt wurde. Das geht aus der im September getroffenen Entscheidung der EU-Kommission hervor, die inzwischen im gesamten Wortlaut veröffentlicht wurde.

Demnach stufte Apple zwar bereitwillig den App Store und den Browser Safari als sogenannte zentrale Plattformdienste (Core Platform Services) ein, aber eben nur auf dem iPhone und nicht auf den anderen Geräten des Herstellers. Der Konzern führte ins Feld, nicht einen App Store zu betreiben, sondern derzeit insgesamt fünf: Einen App Store auf iPhones, einen auf iPads, einen auf Macs, einen auf Apple Watches und einen auf Apple TVs. Künftig komme dann noch ein sechster App Store auf der Vision Pro hinzu. Die App-Läden würden verschiedenen Zwecken dienen, so Apple.

Nur Plattformdienste, die mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in Europa zählen, sollen unter die neuen Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) fallen. Das sei beim App Store für iOS zwar der Fall, die anderen App Stores für macOS, iPad, Watch und TV würden aber weniger genutzt und fallen deshalb nicht unter die neuen Regeln, lautete Apples Argumentation. Die EU-Kommission wollte sich dem nicht anschließen: Der App Store diene generell dem Vertrieb von Apps und unterscheide sich dementsprechend nur geringfügig auf den verschiedenen Betriebssystemen. Entsprechend gelten die Regeln für den App Store insgesamt – auf allen Apple-Systemen.

In Hinblick auf den hauseigenen Browser Safari argumentierte Apple ähnlich: Es handele sich nicht um einen Browser, sondern um drei verschiedene Browser – einen für iOS, einen für iPadOS und einen für macOS. Auch dem wollte die EU-Kommission nicht folgen, der Browser diene auf allen drei Plattformen schließlich demselben Zweck. Von Apple vorgebrachte Funktionsunterschiede zwischen den Browsern ließen die Regulierer nicht gelten und verwiesen dabei auch auf Apples Marketing-Slogan "Das gleiche Safari. Auf allen Geräten."

Apples Argumentation, fünf verschiedene Betriebssysteme anzubieten, folgte die Kommission zugleich. Hier seien die Unterschiede ersichtlich. Nach aktuellem Stand fällt deshalb ausschließlich iOS unter die Vorgaben des DMA. Dort sind die Konsequenzen aber auch mit am größten, schließlich muss Apple demnach etwa alternative App-Läden und Sideloading zulassen. Ob künftig auch iPadOS unter die Regeln des DMA fällt, prüft die Kommission derzeit noch. iOS und iPadOS führte Apple lange einfach als iOS, sie sind in Hinblick auf den technischen Unterbau und funktional in vielerlei Hinsicht kaum zu unterscheiden. Erst vor wenigen Jahren hat die Tablet-Version einen eigenen Namen bekommen. Offen ist vorerst zudem, ob Apple seinen Messaging-Dienst iMessage künftig interoperabel gestalten muss.

(lbe)