Bitcoin & Co.: Finanzbehörden auf der Jagd nach Krypto-Steuersündern

Deutsche Finanzbehörden haben Berichten nach Nutzerdaten von einem Kryptohandelsplatz abgefragt und schreiben nun mutmaßliche Steuerhinterzieher an.

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(Bild: kitti Suwanekkasit/Shutterstock.com)

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Die Finanzverwaltung des Bundeslands Nordrhein-Westfalen hat Berichten zufolge Nutzerdaten vom Bitcoin-Handelsplatz Bitcoin.de abgefragt, um nach Steuerhinterziehern zu fahnden. Dem Handelsblatt nach wurden dabei mittels Sammelauskunftsersuchen Daten von Bitcoin.de-Nutzern erlangt, die zwischen 2015 bis 2017 über 50.000 Euro pro Jahr über die Börse umgesetzt haben. Auf rund 4000 der dort Handelnden treffe das zu.

Die so gesammelten Daten würden inzwischen bundesweit an Finanzämter verteilt und dann mit vorhandenen Steuererklärungen abgeglichen. Die Finanzverwaltung NRW gehe von hinterzogenen Steuern im zweistelligen Millionenbereich aus.

Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel darüber berichtet. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk sprach laut dem Spiegel-Bericht von einem "erheblichen Dunkelfeld" beim Kryptowährungshandel. Die Beteiligten sollten wissen, "dass sie auf Dauer nicht anonym bleiben und sich die Methoden der Steuerfahndung stetig weiterentwickeln". Bitcoin.de äußerte sich bislang noch nicht dazu. Antwort auf eine Anfrage von heise online steht zur Stunde noch aus.

Berichte Betroffener im von Bitcoin.de betriebenen Coinforum legen nah, dass wohl bereits seit Mai Personen von den deutschen Finanzbehörden angeschrieben werden. Die Schreiben nähmen auf der Finanzverwaltung vorliegende Daten von Bitcoin.de Bezug. Wie der Steueranwalt Philipp Hornung dem Handelsblatt erklärte, würden zwei Arten von Briefen an betroffene Kryptoanleger verschickt. Zum einen handele es sich um Schreiben vom zuständigen Finanzamt, die zur Nacherklärung von Kryptogewinnen anwiesen. Das sei im Wesentlichen die Aufforderung zur strafbefreienden Selbstanzeige. In so einem Fall müssten mindestens die letzten zehn Kalenderjahre nacherklärt und Gewinne nachversteuert werden. Hier empfiehlt es sich, spezialisierte Steuerberater oder Steueranwälte hinzuzuziehen.

Komme das Schreiben von der Bußgeldstelle, dann sei bereits ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. In dem Fall sollte man einen Steuerstrafrechts-Anwalt konsultieren.

Generell gilt in Deutschland: Gewinne aus Kauf- und Tauschgeschäften mit Kryptowährungen unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte prinzipiell der Einkommenssteuer. Das hatte der Bundesfinanzhof im März entschieden und damit höchstrichterlich die bereits gängige Praxis bestätigt. Steuerfrei kommt man nur dann davon, wenn die betreffenden Coins erst nach einem Jahr Haltefrist veräußert werden. Ebenfalls sind auch Gewinne unter 600 Euro pro Jahr steuerfrei.

Die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungsgewinne mit Kryptowährungen steuerfrei sind, ändert sich übrigens auch durch den Einsatz der Coins fürs Staking oder für Lending-Dienste nicht. Das stellte das Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner (FDP) im vergangenen Jahr in einem Rundschreiben klar.

(axk)