Digitalpakt Schule 2.0 soll nicht vor 2025 kommen

Gelder aus dem ersten Digitalpakt können nur noch bis Mitte Mai 2024 beantragt werden. Ein neuer Digitalpakt soll aber nicht vor dem Jahr 2025 starten.

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(Bild: insta_photos/Shutterstock.com)

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Ein Digitalpakt Schule 2.0 wird nach Willen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) nicht vor dem Jahr 2025 beginnen. Das teilte eine Sprecherin des BMBF am Mittwoch auf Anfrage der dpa mit. Die Ankündigung zog sofort Kritik nach sich.

Der erste Digitalpakt Schule befindet sich bereits in der formalen Abwicklung. Bis Mai 2024 können Fördergelder noch beantragt werden, danach ist aber endgültig Schluss. Dadurch ergibt sich aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine "Förderlücke von mindestens sieben Monaten". Das könne etwa dann zu Problemen führen, wenn Schulen langfristig IT-Personal gewinnen wollen.

Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen kritisierte: "Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind in Nordrhein-Westfalen so gut wie vollständig verplant. Es ist wichtig, dass schnellstmöglich eine zweite Auflage kommt. Die Kommunen und die Schulen unseres Bundeslandes sind darauf angewiesen."

Die Sprecherin des BMBf hatte erklärt, dass den Bundesländern bereits im vergangenen Jahr "erläutert" worden sei, dass es Gelder eines neuen Digitalpakts "nicht parallel zur laufenden Finanzierung von Projekten im bestehenden Digitalpakt Schule geben werde". Sie verwies auf die entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zu dem Förderprogramm, die dessen Umsetzung regelt. Die Vereinbarung sehe vor, dass Digitalpakt-Investitionen an den Schulen von den Ländern mit dem Bund bis spätestens Ende 2025 abgerechnet werden müssen.

GEW-Vorstandsmitglied Anja Bensinger-Stolze befürchtet nun, dass die Ampel bei der Digitalisierung der Schulen erneut auf die Bremse tritt: "Die Regierung hält sich trotz der Ankündigung des Digitalpakts 2.0 im Koalitionsvertrag mit Informationen bis heute zurück. So entpuppen sich die Versprechungen aktuell als Luftnummer. Das wird der wichtigen Zukunftsfrage digitale Infrastruktur im Bildungsbereich nicht gerecht." Die Schulen bräuchten Planungssicherheit. Dringend notwendige Investitionen könnten "hinten runterfallen".

Bildungsministerin Feller betonte: "Der Digitalpakt ist unerlässlich, damit wir die Schulen bei der Digitalisierung bestmöglich unterstützen können. Das ist eine Daueraufgabe."

Laut der Sprecherin des BMBF werde "selbstverständlich am Digitalpakt 2.0" gearbeitet. Mit den Ländern spreche man darüber.

Im Koalitionsvertrag der Ampel (PDF) wurde ein Digitalpakt 2.0 versprochen. Er solle eine Laufzeit bis 2030 haben. "Dieser Digitalpakt wird auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen", heißt es dort.

Um Gelder aus dem ersten Digitalpakt nicht verfallen zu lassen, hat unter anderem Niedersachsen ein Windhundverfahren ausgerufen. Ab dem 01. Juli 2023 können sich Schulen für alle übrig gebliebenen Fördergelder bewerben – unabhängig davon, ob sie ihr vorher festgelegtes Budget bereits ausgeschöpft haben. Schulen, die auf Zack sind, können also noch einmal mehr in ihre Infrastruktur investieren lassen.

Im März 2023 galten 80 Prozent der Digitalpakt-Schule-Gelder als gebunden.

(kbe)