E-Rezept: Gesundheitsministerium arbeitet mit "Hochdruck" an Verbesserungen

Das E-Rezept stellt insbesondere die Heimversorgung vor Herausforderungen. Das und auch weitere offene Punkte sind laut Gesundheitsminister in Arbeit.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 14 Kommentare lesen
White,Collar,Worker,Hand,Holding,Virtual,Cell,Phone,In,Open

(Bild: LeoWolfert/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Inzwischen werden laut dem Gesundheitsminister rund die Hälfte aller Verordnungen als E-Rezepte ausgestellt. Dennoch räumt Lauterbach ein, dass es bei einer derartigen Umstellung anfängliche Probleme gibt, die es zu beheben gilt. Man arbeite “mit Hochdruck daran, die verbleibenden Herausforderungen beim E-Rezept schnell zu lösen”. Das geht aus einer Antwort an den eHealth-Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Mieves, hervor.

Ein großes Problem ist derzeit, dass E-Rezepte bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern aktuell aufgrund des Zuweisungsverbotes nicht von den Ärzten mittels dem an die Telematikinfrastruktur, TI, angeschlossenen E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an die Apotheken übermittelt werden darf. Das geschieht bei einem Praxisverwaltungssystemhersteller dennoch zu 16 Prozent auf diese Weise.

Mit einer Einwilligung der Patienten sollte die Direktzuweisung nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) dennoch möglich sein. Dazu hatte die KBV sich in einem Brief an Lauterbach gewandt, und um eine verbindliche Aussage gebeten und ihre eigene Auffassung mitgeteilt. Bisher habe das BMG laut KBV "keine einheitliche Rechtsposition gefunden".

“Für die Übermittlung von E-Rezepten im Kontext der Pflege ist die Nutzung von KIM vorgesehen”, schreibt Lauterbach in seiner Antwort. Die Übermittlung des E-Rezepts soll von den Ärzten mittels KIM an das Pflegeheim erfolgen. Jedoch verfügen bisher nur wenige Pflegeheime über einen TI-Zugang, Informationen der KBV zufolge von 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen erst 600. Derzeit prüfe das BMG daher, “ob und inwieweit eine Vereinfachung des Prozesses möglich ist, ohne Anreize für Missbrauchsoptionen zu setzen.”

Die Komfortsignatur, die für die schnellere Signatur vieler E-Rezepte notwendig ist, ist laut Informationen von BMG und Gematik bereits von allen Herstellern von Praxisverwaltungssystemen umgesetzt worden.

Lauterbach zufolge würden fehlerhafte E-Rezepte bereits beim Hochladen in den E-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur geprüft. Insbesondere bei der Nutzung von Freitextfeldern könne die Verordnung dennoch fehlerhaft sein, daher will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Nutzung von Freitextfeldern nach Möglichkeit minimieren.

Die Berufsbezeichnung wird ebenfalls über einen Freitext eingetragen. Im Gegensatz zum analogen Rezept könne dieser Eintrag nicht mehr durch die Apotheke korrigiert werden. Daher prüft das BMG derzeit Möglichkeiten, aus dem Freitextfeld ein strukturiertes Datenfeld zu machen oder den Apotheken eine Korrekturmöglichkeit einzuräumen.

Dazu fordert das BMG eine Friedenspflicht für "die Retaxation von Verordnungen zu vereinbaren, bei denen aufgrund der Umstellung auf das E-Rezept ein Retaxationsrisiko vorliegt", so Lauterbach. Bei einer Retaxation prüfen die Krankenkassen die Abrechnungen für Arzneimittel. Wenn Fehler festgestellt werden, müssen Apotheken bereits erhaltene Beträge zurückzahlen.

Künftig sollen Anreize zur Nutzung von Mehrfachverordnungen geschaffen werden, um die Zahl vermeidbarer Praxisbesuche von Patienten zu senken. Dazu hatte Lauterbach den Ärzten bei einem Krisentreffen bereits Anfang Januar Zugeständnisse im Bereich Entbudgetierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung gemacht. Patienten müssen demnach künftig nur noch einmal jährlich zum Arzt, die Quartalspauschale soll dazu abgeschafft werden.

(mack)