Frequenzen: Zero Rating für ARD/ZDF statt DVB-T?

Der SPD-Abgeordnete Johannes Schätzl wirbt dafür, Daten fürs Streaming der Öffentlich-Rechtlichen nicht auf das Tarifvolumen anzurechnen (Zero Rating).

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(Bild: KYNA STUDIO, Shutterstock)

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Im Poker um wertvolle Funkfrequenzen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl ein "Zero Rating" für öffentlich-rechtliche Programme auf Smartphones ins Spiel gebracht. Die Mobilfunkanbieter müssten ihre Verträge so ausgestalten, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender gestreamt werden können, ohne das auf tariflich begrenztes Datenvolumen anzurechnen.

Die Öffentlich-Rechtlichen müssten "so kostengünstig wie möglich zur Verfügung" stehen, erklärte der SPD-Politiker am Mittwoch im Rahmen einer Veranstaltung zur Frequenzpolitik im Telefónica-Basecamp in Berlin. Hintergrund ist der wachsende Frequenzbedarf der Mobilfunkanbieter, der unter anderem mit dem derzeit für terrestrische Ausstrahlung genutzten Spektrum befriedigt werden könnte.

Momentan sind ARD & Co. terrestrisch kostenlos über DVB-T2 zu empfangen. Die Sender liegen im unteren UHF-Band im Bereich 470 bis 694 MHz, das derzeit für Radio und Fernsehen reserviert ist. Doch diese Frequenzen sind heiß begehrt, sodass Rundfunkanbieter sie sich künftig voraussichtlich zumindest mit anderen Anwärtern wie den Mobilfunknetzbetreibern oder Rettungs- sowie Sicherheitsbehörden teilen müssen. Die Bundesregierung plädiert zumindest für eine gemeinsame Nutzung.

Um die bisher über DVB-T2 gebotene Option prinzipiell zu erhalten, will Schätzl, dass die Mobilfunker das Streaming der Öffentlich-Rechtlichen nicht aufs bestehende Datenvolumen anrechnen. Der Sozialdemokrat stößt damit die Debatte über Zero Rating neu an. Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat dazu entschieden, dass "Nulltarif"-Angebote wie "Stream On" der Deutschen Telekom und "Vodafone Pass" mit dem im EU-Recht verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind.

Die einstigen Nulltarif-Optionen der zwei großen Netzbetreiber wären eine Lösung für das neue Problem gewesen, meint Schätzl. Nun müsse ein neuer Ansatz gefunden werden: "Der Ball liegt bei den Mobilfunkern." Der Vorschlag verletze die Netzneutralität nicht, da die Betreiber genau wüssten, wie viel Datenvolumen nötig sei für die Öffentlich-Rechtlichen. Private Rundfunksender sollten indes nicht eingeschlossen werden, da es für diese jetzt auch kein Gratis-Abo auf DVB-T2 gebe.

Sonderlich gut kam die Initiative in der Runde nicht an. Valentina Daiber, Rechtsvorständin bei Telefónica Deutschland, erinnerte an die Netzneutralität und die massiven Investitionskosten für den Netzausbau. Kompromisse für alle seien nötig, aber der Teufel stecke im Detail.

Eine RTL-Mitarbeiterin erinnerte daran, dass die Öffentlich-Rechtlichen so bevorzugt würden und die Privaten "auch öffentlichen Mehrwert" schafften. "Wir wollen nicht von kommerziellen Anbietern abhängig sein", sagte ARD-Vertreterin Kathrin Böttcher und verwies auf 5G-Broadcast, bei dem "ganz frei von SIM-Karte und Datenvolumen" gesendet werden könne.

(vbr)