MHD für Technik: Abgeordnete wollen "geplante Obsoleszenz" bekämpfen  

Der Petitionsausschuss des Bundestags stellt sich hinter einen Antrag, wonach für jedes technische Gerät die voraussichtliche Lebensdauer angezeigt werden soll.

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"Mindestens haltbar bis" demnächst auch für Waschmaschinen?

(Bild: adriaticfoto/Shutterstock.com)

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Das Phänomen der "vermuteten geplanten Obsoleszenz" in technischen Produkten will der Petitionsausschuss des Bundestags stärker ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit rücken. Er hat dazu am Mittwoch mehrheitlich die Überweisung einer Petition an die beiden Bundesministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Justiz beschlossen, wonach eine "Pflicht zur Angabe einer voraussichtlichen Lebensdauer für Hersteller von technischen Produkten" eingeführt werden sollte.

Aus Sicht des anonymen Antragstellers gibt es "genügend Beispiele für geplante Obsoleszenz". Oft verweigerten technische Geräte ihren Dienst schon kurz nach Ablauf der gesetzlichen Garantie. Durch die Angabe der durchschnittlichen Betriebszeit könne der Käufer die Umweltfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis ermessen. Genannt werden Geräte wie Fernseher, Computer, Waschmaschinen, Smartphones oder Rasenmäher, die künftig eine Kennzeichnung der mittleren Betriebsdauer ohne Ausfälle tragen sollten.

Die Petiton wurde bereits im Mai 2019 eingereicht und erreichte zunächst mit 275 Mitzeichnern nicht das nötige Quorum, um automatisch im Petitionsausschuss behandelt zu werden. Dennoch griffen die Abgeordneten die Vorlage nun mit einiger Verzögerung auf. Sie kritisieren das Konzept der geplanten Obsoleszenz, mit dem das Veralten eines Produktes konzeptionell in die Entwicklung und Herstellung einbezogen werde. Unter Experten sei aber umstritten, ob Firmen tatsächlich solche Strategien führen.

Der Ausschuss verweist in seiner Vorlage darauf, dass sich die Bundesregierung schon verschiedentlich dafür einsetze, "Überlegungen zur Verlängerung von Lebens- und Gebrauchsdauern und in diesem Zusammenhang Gewährleistungsfragen, Reparaturfähigkeiten und Informationspflichten bei Verbraucherprodukten in die Diskussion einzubringen". Sehr intensiv sei dies etwa in der Debatte über die Ökodesign-Verordnung der Fall gewesen. Ferner verweisen die Volksvertreter auf ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes, die der Forderung des Hauptpetenten sehr nahekomme.

(vbr)