Online-Ausweis: Bund zahlte fast 30 Millionen Euro für PIN-Rücksetzdienst​

Das weitere Angebot des PIN-Rücksetzbriefes für die eID hätte laut Bundesregierung zu "unkalkulierbaren Kosten" geführt. Binnen 2 Jahren kam einiges zusammen.​

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https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

(Bild: Bundesministerium des Innern und für Heimat)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesregierung hat das Einstellen des "kostenfreien" PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes (PRSD) für die elektronische Identität (eID) im Personalausweis Ende 2023 angesichts der sich abzeichnenden begrenzten Haushaltmittel fürs nächste Jahr als "notwendig" verteidigt. "Eine Weiterführung im Januar 2024 hätte zu unkalkulierbaren Kosten geführt", schreibt das federführende Bundesinnenministerium (BMI) in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Angesichts der damals nur vorläufigen Haushaltsführung habe man die Entscheidung, den PRSD zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, den beteiligten Ressorts am 1. Dezember vorgelegt. Diese hätten zugestimmt.

Seit Februar 2022 konnten Nutzer, die den Online-Ausweis nachträglich aktivieren wollten oder ihre PIN vergessen hatten, einen Einmal-Aktivierungscode per Brief bestellen. Damit nur der legitime Empfänger über diesen verfügen konnte, setzten die Behörden auf das vergleichsweise teure PostIdent-Verfahren. Knapp zwei Millionen Bürger machten von der Option Gebrauch. Die Kosten dafür beziffert die Regierung jetzt mit 29.134.071 Euro für die fast zwei Jahre, in denen das Angebot bestand. Die durchschnittliche finanzielle Belastung für den Steuerzahler habe pro Brief bei 14,29 Euro brutto betragen. Der Bedarf für den PRSD sei während der Corona-Pandemie am größten gewesen.

Am stärksten nachgefragt war der Dienst im März 2023 mit 354.170 versandten Anschreiben, die allein mit rund 4,6 Millionen Euro brutto zu Buche schlugen. Damals konnten Studenten die ihnen versprochene Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Dafür sollte primär das Nutzerkonto des Bundes ("BundID") verwendet werden, für dessen Einrichtung ein Online-Ausweis erforderlich ist. Dass 40 Prozent der Besteller trotzdem den Aktivierungscode letztlich nicht nutzten, erklärt das BMI etwa damit, dass teils die aus der eID auf dem Personalausweis ausgelesene Meldeadresse nicht mit dem tatsächlichen Wohnort übereingestimmt habe. Offenbar hätten sich Bürger zudem parallel auch für eine Identifizierung über andere Funktionen wie VideoIdent entschieden.

Derzeit prüft die Exekutive laut der Antwort "verschiedene Varianten für den PIN-Rücksetzdienst". Dabei stünden verschiedenste Anpassungen beziehungsweise Vereinfachungen im Fokus. Geprüft werde etwa eine Ergänzung um eine Bezahlfunktion. Es müsse jedenfalls sichergestellt werden, "dass das bestehende hohe Vertrauensniveau der Online-Ausweisfunktion weiter bestehen bleibt". Dies betreffe vor allem die Sicherstellung der Übermittlung der neuen PIN einzig an den Ausweisinhaber. Im Rahmen der Einigung auf das Onlinezugangsgesetz 2.0 will die Ampel-Koalition dem Vernehmen nach am Briefversand festhalten. Die Ersatz-PINs sollen künftig aber per Schreiben mit Standardporto verschickt werden, wie es Banken etwa für das Verschicken von Debit- oder Kreditkarten praktizieren.

Als "originäres Ziel" nennt das BMI weiter "die Erhöhung der Verbreitung und Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit der AusweisApp als wichtigem Baustein". Damit soll die Nutzung sicherer, digitale Angebote von Wirtschaft und Verwaltung wie Kontoeröffnung, Beantragung polizeilicher Führungszeugnisse oder die Kfz-Zulassung vorangetrieben werden. Künftig werde die eID in Deutschland Ausgangspunkt bei der Schaffung einer europaweit einsetzbaren Wallet sein.

(mack)