Porsche: Klage gegen die Wahl des Betriebsrats

Gegen die Wahl des Betriebsrats von Porsche klagen sowohl der Autohersteller als auch der Betriebsrat selbst. Nun muss das Arbeitsgericht entscheiden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen
Porsche Zentrum Leipzig

(Bild: Porsche)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Der juristische Streit um die Betriebsratswahl bei Porsche am Standort Zuffenhausen geht weiter. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat legten Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart ein, welches die Wahl im April 2023 für unwirksam erklärt hatte, wie eine Unternehmenssprecherin mitteilte. Hintergrund der Gerichtsentscheidung war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen. Nun muss sich das Landesarbeitsgericht mit dem Fall befassen. Solange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bisherige Betriebsrat im Amt.

Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte hatte das Arbeitsgericht aber keine Anhaltspunkte gesehen. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben. Solche Anfechtungsgründe seien nicht erkennbar gewesen. Wegen einer ähnlichen Konstellation mit einer weit entfernten Betriebsstätte hatte das Arbeitsgericht bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen.

(mfz)