Regulierer legt Zugangsbedingungen für Telekom-Schaltverteiler fest

Die Bundesnetzagentur hat mit einem am Freitag vorgelegten Mustervertrag die Rahmenbedingungen geklärt, unter denen die Telekom ihren Wettbewerben Netzzugang am sogenannten Schaltverteiler gewähren muss.

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Im Streit um den Zugang zu Schaltverteilern der Telekom hat die Bundesnetzagentur dem Bonner Konzern einen Mustervertrag vorgegeben. Auf dieser Grundlage können Wettbewerber Zugang zur letzten Meile der Telekom-Kunden im betroffenen Anschlussgebiet erlangen. Mit dem sogenannten Standardgebot legt die Regulierungsbehörde dafür die konkreten Bedingungen und Pflichten der Vertragspartner fest. Das teilte die Bundesnetzagentur am Freitag in Bonn mit.

"Unsere Vorgaben versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis des Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Telekom abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen", erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Mustervertrag definiert nach Angaben der Behörde unter anderem die Voraussetzungen, unter denen die Telekom einen Schaltverteiler neu aufbauen und welche Ablehnungsgründe es gibt.

Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im März 2009 verpflichtet, ihren Konkurrenten dem Schaltverteiler-Zugang in Regionen zu ermöglichen, wo Haushalte nicht mit mindestens 1 MBit/s versorgt werden können. Über einen Schaltverteiler, in dem die Teilnehmeranschlussleitungen von Ortsteilen oder ganzer Gemeinden zusammenlaufen, kann ein Telekommunikationsanbieter mit einer eigenen Zuführung in der Regel mehrere Haushalte erschließen und mit höheren Bandbreiten versorgen.

Zunächst musste jeder Antrag für einen Schaltverteiler durch ein eigenes Regulierungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Den ersten Schaltverteiler hatte die Telekom erst ein Jahr nach der Regulierungsverfügung einem Wettbewerber übergeben. Um das von der Behörde daraufhin angekündigte Standardangebot gab es das für Regulierungsfragen typische Tauziehen zwischen der Telekom, ihren Wettbewerbern und der Bundesnetzagentur. Die Telekom war gegen die Auflagen auch vor Gericht gezogen.

Ein im August 2010 von der Telekom schließlich vorgelegtes Standardangebot hatte die Bundesnetzagentur für unzureichend befunden und verschiedene Nachbesserungen verlangt. Mit der nun in Abstimmung mit den beteiligten Parteien gefundenen Regelung sind die Rahmenbedingungen geklärt. "Mit dem Standardvertrag gibt es jetzt für alle Beteiligten Klarheit darüber, ob und wenn ja wie Schaltverteiler zu errichten sind", erklärte ein Telekom-Sprecher auf Anfrage. "Es bleibt abzuwarten, wie intensiv die Wettbewerber die Schaltverteiler nutzen werden, um weiße Flecken zu erschließen." Bisher habe es rund 50 Anträge gegeben. (vbr)