Streit über App Store: Geht es für Apple und Epic vor den Obersten Gerichtshof?

Ein US-Gericht hat Apple auferlegt, Hinweise auf Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Stores zu dulden. Dagegen will der iPhone-Hersteller jetzt vorgehen.

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(Bild: Shutterstock.com/rafapress)

Lesezeit: 2 Min.

Kein Monopol festgestellt, keine Öffnung angeordnet – der Rechtsstreit zwischen Epic Games und Apple hätte im April für den iPhone-Hersteller kaum besser enden können. Lediglich eine vermeintlich kleine Sache erlegte das US-Berufungsgericht Apple auf: Die Firma muss es App-Entwicklern ermöglichen, auf Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Stores hinzuweisen. Gegen genau dies will Apple jetzt vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika ziehen.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat Apple einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Unternehmen will vor dem Supreme Court die Befugnis von Richtern hinterfragen, weitreichende Unterlassungsanordnungen zu erlassen. Im konkreten Fall nimmt Apple daran Anstoß, dass das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb als Begründung für eine USA-weite Anordnung herangezogen wurde. Eigentlich, so die Sichtweise von Apples Juristen, dürfte dies nur im Staate Kalifornien Auswirkungen haben.

Apple argumentierte in der Vergangenheit immer wieder mit Sicherheitsbedenken, weshalb das Unternehmen darauf besteht, dass Verkäufe nur über den App Store stattfinden sollen und – bis auf Aufnahmen – sogar Verweise auf Websites zu unterbleiben haben. Kritiker werfen dem iPhone-Hersteller vor, dass es ihm primär darum geht, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Das Dienstegeschäft, wozu vor allem auch der App Store zählt, gehört zu Apples größten Wachstumsmotoren.

Der Rechtsstreit zwischen Epic und Apple tobt seit nunmehr drei Jahren. Epic klagte im Jahr 2020 gegen die App-Store-Gebühren in Höhe von seinerzeit 30 Prozent auf jeden Umsatz. Ein Jahr später ging allerdings Apple nach einem Verfahren vor dem zuständigen US-Bezirksgericht als Gewinner hervor und bekam in 9 von 10 Anklagepunkten Recht. Das US-Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz in diesem Frühjahr.

In Europa bedarf es keiner Gerichtsentscheidung, um künftig neben dem App Store weitere Möglichkeiten zuzulassen, Apps aufs iPhone zu laden. Mit dem Digital Markets Act (DMA) wird Apple dazu angehalten, unter anderem das so genannte Sideloading zuzulassen. Damit können Apps am App Store vorbei auf das Gerät geladen werden. Apple erklärte am Rande der Entwicklerkonferenz WWDC, die gesetzlichen Vorgaben künftig auch umzusetzen. Wie und wann das geschehen wird, ist noch unklar.

(mki)