Vorsicht, Kunde! – der c't-Podcast: Händler löst Gutschein nicht ein

Wer Gutscheine besitzt, möchte sie einlösen. Verwehrt ein Vertragspartner die Gegenleistung, sollten Sie sich wehren. Wie das geht, besprechen wir im Podcast.

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Stilisiertes Blatt mit Stempel "Vorsicht Kunde!"

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Lesezeit: 4 Min.

In der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“ dreht sich alles um Gutscheine und Guthabenkarten. Die sind, anders als viele Menschen glauben, nach Jahren noch gültig. Das zeigte sich auch im Fall von Christoph H.. Der hat ein Prepaid-Guthaben erworben, den Gutschein nebst SIM-Karte zunächst in der Schulblade vergessen und sich irgendwann wieder daran erinnert. Als er versucht, die SIM-Karte zu aktivieren, misslingt das trotz Unterstützung des Anbieters. Obwohl die Karte und das Guthaben noch gültig sind, verweigert der Vertragspartner anschließend die Einlösung.

Im Podcast besprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Möglichkeiten Besitzer von Guthabenkarten und Gutscheinen in solchen und ähnlichen Fällen haben.

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Grundsätzlich sind Gutscheine drei Jahre ab Ausstelldatum gültig. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen – etwa wenn der Anbieter eine andere Verjährungsfrist vermerkt hat, wie es bei Christoph H. der Fall war. Kürzere Laufzeiten sind dabei rechtlich nicht bindend, es sei denn, der Gutschein bezieht sich auf zeitlich begrenzte Angebote. Welche das sein können und ob Kunden nach Ablauf der Frist den finanziellen Gegenwert einfordern können, klären wir im Podcast.

Außerdem beantworten weitere Fragen zu Gutscheinen, etwa wer der richtige Ansprechpartner bei Problemen ist, ob Kunden das Recht haben, Gutscheine schrittweise einzulösen oder auch Restbeträge zurückverlangen können?

Haben Sie vielleicht noch Gutscheine für Gravis, Body Shop oder Hallhuber in der Schublade? Was mit Gutscheinen bei einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Vertragspartners passiert, beantworten wir ebenfalls im Podcast.

Dass ein Gutschein wie bei Christoph H. in der Schublade vergessen wird, wie es der Artikel aus der c’t-Magazinrubrik "Vorsicht, Kunde!" schildert, ist kein Einzelfall. So gaben in einer europaweiten Umfrage über 20 Prozent der Befragten an, dass sie schon mal einen Geschenkgutschein nicht eingelöst haben, weil sie ihn schlichtweg vergessen hatten. Zugleich räumten fast 40 Prozent ein, dass sie keine Zeit fanden, einen vorhandenen Gutschein einzulösen. Ob dahinter tatsächlich eine abgelaufene Frist steckte, eine Veranstaltung nicht rechtzeitig besucht werden konnte oder aber die Gutscheinbesitzer sich nicht über die immerhin dreijährige Gültigkeitsdauer bewusst waren, blieb in der Umfrage offen.

Dabei lohnt es sich häufig, im Geschäft nachzufragen, ob sich ein Gutschein vielleicht trotz angelaufener Gültigkeitsdauer noch einlösen lässt. Denn da die Händler meist großes Interesse an einer Kundenbindung haben, gehen viele darauf ein.

Gutscheine werden häufig vergessen oder sie passen zeitlich einfach nicht.

(Bild: Statista)

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Netto will gültiges Guthaben nicht einlösen

Prepaid-Guthaben verfallen oft nach einer gewissen Zeit. Damit das rechtens ist, muss der Anbieter dies auch klar und deutlich kommunizieren. Für den Discounter Netto ist das allerdings ein Problem.

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.

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(uk)