Zweiter Fraunhofer-Vorstand geschasst

Nach dem Ex-Präsidenten trennt sich die Fraunhofer-Gesellschaft nun auch von ihrem Innovationsvorstand. Der Senat sieht "schwerwiegende Pflichtverletzungen".

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Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft hat in kurzer Frist den Ex-Präsidenten Prof. Dr. Reimund Neugebauer (links) und nun auch Innovationsvorstand Prof. Dr. Alexander Kurz (rechts) abberufen.

(Bild: Fotos: Fraunhofer)

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Der Senat der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. hat beschlossen, das Vorstandsmitglied Alexander Kurz mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Nur drei Monate nach der Aufhebung des Vertrags des langjährigen Fraunhofer-Präsidenten Reimund Neugebauer trennt sich der Senat damit vorzeitig von einem zweiten Vorstandsmitglied. Bereits Ende Mai hatte die Mitgliederversammlung der Fraunhofer-Gesellschaft dem Ex-Präsidenten Neugebauer und seinem Innovationsvorstand Kurz die Entlastung für das Rechnungsjahr 2022 verweigert, so wie das der Senat der Forschungsorganisation vorgeschlagen hatte.

Am vergangenen Freitag sprach die Senats-Vorsitzende Hildegard Müller davon, dass nach Neugebauers Vertragsaufhebung und weiteren Prüfungen nun "Sachverhalte bekannt wurden, die der Senat [...] auch als schwerwiegende Pflichtverletzungen durch Herrn Prof. Dr. Kurz zu Lasten der Fraunhofer-Gesellschaft bewertet". Der Senat wolle prüfen, ob er Schadenersatzansprüche gegen Neugebauer und Kurz geltend machen könne.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, steht der Vorwurf der Untreue gegen Neugebauer und Kurz im Raum. Die beiden sollen demnach einen hochdotierten Berater-Vertrag "ohne konkret vereinbarte Gegenleistung" abgesegnet haben.

Das deutsche Netzwerk der Fraunhofer-Gesellschaft umfasst derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. 30.800 Mitarbeiter betreiben nach Angaben der Gesellschaft anwendungsnahe Forschung mit einem jährlichen Volumen von etwa drei Milliarden Euro. 850 Millionen Euro davon sind 2023 als institutionelle Förderung durch den Bundeshaushalt abgedeckt.

(agr)