DiPA: Digitale Pflegeanwendungen sollen Pflegende und Angehörige unterstützen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat einen Leitfaden für DiPA entwickelt, die Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern sollen.

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(Bild: Ground Picture/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Miriam Moser

In Deutschland gibt es bereits über fünf Millionen Pflegebedürftige – Tendenz steigend. In Zukunft sollen digitale Pflegeanwendungen (DiPA) Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte entlasten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat daher neben den bereits vorhandenen Vorgaben für die Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen Leitfaden für die Entwicklung von digitalen Pflegeanwendungen veröffentlicht.

Für die Hersteller der DiGA und DiPA gibt es ein digitales Antragstellerportal und zusätzlich die Möglichkeit, Beratungsgespräche zu buchen – diese sind in digitaler Form, über das Telefon oder vor Ort möglich. Derzeit gibt es beim BfArM noch keine registrierte digitale Pflegeanwendungen. Sowohl bei DiGA als auch bei DiPA muss der Nutzen der Anwendung für eine dauerhafte Aufnahme ins DiGA- oder DiPA-Verzeichnis des BfArM nachgewiesen werden.

DiPA sollen die Eigenständigkeit der Pflegebedürftigen, aber auch die der pflegenden Angehörigen fördern und vor möglichen Gefahren schützen. Beispielsweise gibt es bereits Apps, die die Sturzgefahr bei der Abnahme der kognitiven und körperlichen Leistungsfähigkeit ermitteln. Eine denkbare DiPA ist "Lindera", die das Risiko eines Sturzes mittels künstlicher Intelligenz und einer 3D-Bewegungsanalyse einschätzen soll.

Ein weitere mögliche DiPA könnte "FamilyCockpit" sein. Die App soll Angehörigen und Pflegekräften beim Führen eines Pflegetagebuchs helfen und umfasst Funktionen für Pinnwand-Einträge, Aufgaben und Checklisten, Adressbücher. Notfallnummern lassen sich ebenfalls hinterlegen. FamilyCockpit gibt es, da sich bei der Pflege relevante Informationen kurzfristig ändern können und oftmals kaum Zeit für einen Austausch mit den an der Pflege Beteiligten bleibt. So kann es passieren, dass wichtige Informationen über Therapieänderungen, Kontaktdaten mit involvierten Familienangehörigen, Freiwilligendiensten sowie Pflegediensten nicht vollständig oder gar nicht ausgetauscht werden und verloren gehen.

Im Gegensatz zu digitalen Gesundheitsanwendungen, die in der Regel von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben und von den Krankenkassen erstattet werden, übernehmen Pflegekassen anteilig 50 Euro für die Kosten der DiPA, sofern ein Pflegegrad (Stufe 1-5) vorliegt. Damit werden DiGA im Durchschnitt besser honoriert als DiPA – für die sich bei manchen Apps später erhöhenden Kosten der DiGA gibt es immer wieder Kritik vonseiten der Krankenkassen. Welche DiPA künftig im Verzeichnis des BfArM gelistet sind und wie sich die Preise entwickeln werden, bleibt abzuwarten.

(mack)