Digitale Gesundheitsanwendungen für viele Versicherte verzichtbar

Zwar bewertet eine Befragung des AOK-Bundesverbands digitale Gesundheitsanwendungen positiv, verzichtbar seien sie aber dennoch.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Bei Bedarf können Versicherte eine "App auf Rezept" ergänzend zum Arztbesuch einsetzen. Die meisten Versicherten (70 Prozent) freuen sich darüber, dass sie die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) flexibel einsetzen können, wie aus einer Ende 2022 vorgenommenen bundesweiten Befragung von mehr als 2.600 DiGA-Nutzerinnen und -Nutzern (Durchschnittsalter 49) der AOK hervorgeht. 58 Prozent der Befragten sahen diese Ergänzung zur Therapie als sinnvoll an, dennoch gibt es der Umfrage zufolge "Verbesserungspotenzial bei der Integration in die Behandlung".

Im Umgang mit ihrer Erkrankung empfanden 40 Prozent der Befragten die App als hilfreich, die ihnen der Arzt verschrieben hat. 21 Prozent der psychisch erkrankten Versicherten konnten mit der DiGA Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie überbrücken. Bei den übrigen 40 DiGAs war das allerdings weniger der Fall (15 Prozent). Lediglich 26 Prozent bezeichneten ihre Gesundheits-Apps als "unverzichtbar", für mehr als die Hälfte der Befragten traf diese Aussage allerdings "eher nicht" oder "überhaupt nicht" zu. Außerdem würden gerade einmal 38 Prozent ihre DiGA Personen mit vergleichbarer Diagnose weiterempfehlen.

Befragt wurden Versicherte, die zwei Monate bis ein Jahr vor der Befragung ein Rezept von ihrem Arzt oder einen erfolgreichen Antrag bei ihrer Krankenkasse gestellt und daraufhin einen Freischaltcode zur Aktivierung ihrer DiGA eingelöst hatten. Von September 2020 bis Dezember 2022 haben die AOKs auf diese Weise elf DiGAs im Wert von 21,7 Millionen Euro genehmigt. Am häufigsten wurden laut dem Bundesverband die Adipositas-DiGA "zanadio", die Tinnitus-Anwendung "Kalmeda", die Rücken-DiGA "Vivira", die Depressions-Anwendung "deprexis", die Anwendung "somnio" gegen Schlafstörungen sowie die inzwischen nicht mehr im DiGA-Verzeichnis enthaltene Migräne-Anwendung "M-Sense" eingesetzt.

"Die Ergebnisse spiegeln wider, dass die genutzten DiGAs nicht immer dem Bedarf und den Bedürfnissen der Versicherten entsprechen. Herkömmliche Therapien vor Ort wie beispielsweise die Physiotherapie bei Rückenbeschwerden sind in vielen Fällen die bessere Wahl – und verursachen für die Beitragszahlenden weniger Kosten als eine DiGA-Verordnung", sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Aktuell liegt der durchschnittliche Preis für eine DiGA bei ungefähr 500 Euro im Quartal. Die Preise wurden kürzlich auch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kritisiert.

Fünf Prozent der Befragten gab an, ihre DiGA nur wenige Tage genutzt zu haben. Dabei handelte es sich dem AOK-Bundesverband zufolge um weniger technikaffine Personen. Jeder Vierte nutzte die DiGA weniger lang als vorgesehen. "Die GKV muss in diesen Fällen den vollen Preis für die Anwendungen bezahlen, obwohl die Versicherten sie nicht voll nutzen und die Therapie vorzeitig abbrechen. Sinnvoll wäre daher die verpflichtende Einführung von Test-Zeiträumen, in denen die Anwendung vor der eigentlichen Verordnung ausprobiert werden kann", so Reimann.

Auf die mögliche Verschreibung der "App auf Rezept" wurden die Versicherten meist (zu 68 Prozent) von ihrem Arzt aufmerksam gemacht. Ungefähr ein Drittel wurde durch eigene Recherchen, Werbung oder Empfehlungen auf die App aufmerksam gemacht. Zwar hatten 94 die Anwendung verschrieben bekommen, allerdings besprechen lediglich 38 Prozent über das Nutzungsverhalten und die Ergebnisse der App mit ihrem Arzt oder Therapeuten. Erst kürzlich hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern das vernichtende Urteil gefällt, DiGAs seien "eine reine Projektionsfläche für die Hoffnungen auf eine zeitgemäße Digitalisierung im Gesundheitswesen".

(mack)