Digital Services Act: EU-Kommission will Ampeln fürs Netz etablieren

Seite 2: DMA: Druck auf die Online-Riesen

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Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, am Dienstag in Brüssel.

(Bild: EU-Kommission/Aurore Martignoni)

Mit dem parallelen Digital Market Act (DMA) bringt die Kommission für große Plattformen eine Liste an Wettbewerbsauflagen ins Spiel, gegen die sie von vornherein nicht verstoßen dürften. Bei diesem zweiten Teil des Pakets stehen Konzerne mit monopolartiger Macht wie Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft, Airbnb und Booking.com im Fokus. Kern ist ein neues Wettbewerbsinstrument. Damit sollen dominante "Gatekeeper" im Netz davon abgehalten werden, einige "unfaire Praktiken" auszuüben. Andernfalls hätten sie es sofort mit den Kartellwächtern zu tun.

Plattformen, die als "Torwächter" fungieren, sollen etwa nicht exklusiv ihre eigenen Anwendungen vorinstallieren dürfen, wie schon vorab prinzipiell bekannt geworden war. Die Google-Suchmaske könnte damit von dem US-Konzern nicht mehr automatisch auf Smartphones mit dem von ihm herausgegebenen Betriebssystem Android angezeigt werden. Facebook müsste sich in seinem sozialen Netzwerk wohl auch für andere Messenger öffnen.

Genauso wenig dürften Gatekeeper andere Entwickler von Betriebssystemen oder Hardware-Hersteller nötigen, ausschließlich Programme aus dem eigenen Haus vorzuinstallieren. Hier geht es um größere Interoperabilität. Wettbewerbswidrig werden soll es, Nutzer rechtlich oder technisch daran zu hindern, mitgelieferte Apps zu deinstallieren. Google, Amazon & Co. könnten zudem in den Trefferlisten ihrer Suchabfragen nicht mehr eigene Dienste oder Angebote bevorzugt präsentieren.

Auch andere gängige Maßnahmen zur "Selbstbevorzugung" will die Kommission untersagen. Sie zählt dazu etwa Auflagen für andere Firmen, ihre Güter nicht zu gleichen Bedingungen über andere Dienste zu vertreiben oder Kunden nicht auf andere Webseiten zu verweisen. Beschwerden über unfaires Vorgehen dürften zudem nicht mehr verboten werden.

Gatekeeper sollen bei ihren Diensten anfallende Daten nicht mehr ohne Weiteres für ihre eigenen kommerziellen Aktivitäten verwenden können. Zulässig wäre dies nur noch, wenn sie die Informationen "anderen gewerblichen Nutzern zugänglich" machen, die im selben Wirtschaftszweig tätig sind oder dies planen.

Nutzer müssten gezielt einwilligen, wenn ein großer Anbieter ihre auf einem Portal erzeugten Daten mit solchen aus anderen seiner Services zusammenführen will. Der Bundesgerichtshof stoppte in diesem Sinne bereits das Vorgehen von Facebook, Profile über Mitglieder mit Informationen von WhatsApp und Instagram anzureichern.

Für große Online-Werbenetzwerke sieht der Entwurf vor, dass diese ihre Methoden zum Erstellen von Verbraucherprofilen einer jährlichen Prüfung unterziehen und die Ergebnisse veröffentlichen müssen. Gatekeeper sollen zudem die Wettbewerbsbehörden frühzeitig über geplante Firmenzusammenschlüsse und Zukäufe sowie technische Partnerschaften informieren.

Bei Verstößen drohen Strafen bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes beim DSA und bis zu zehn Prozent beim DMA, während es bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vier Prozent sind. In Extremfällen könnte die Kommission Unternehmen vom europäischen Markt ausschließen oder vorschlagen, Sparten aufzuspalten. Die Pläne, die noch durch das EU-Parlament und den Ministerrat müssen, seien "nicht gegen irgendjemanden speziell gerichtet", beteuerte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Wenn aber etwa Dinge bei größeren Plattformen "viral" gehen könnten, seien die damit einhergehenden Pflichten groß. Jeder müsse einen fairen Wettbewerb pflegen.

(vbr)