EU-Kommission will Produktfälscher mit einer Blockchain fangen​

Produktpässe und eine Blockchain sollen den Ursprung von Produkten besser rückverfolgbar machen und Fälschungen eindämmen.​

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Glieder einer Metallkette, darunter das Wort "blockchain"

(Bild: Davidstankiewicz CC BY-SA 4.0 Intl.)

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"Maßnahmen zur Bekämpfung von Fälschungen und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" empfiehlt die EU-Kommission in einem 30 Seiten langen Dokument. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden online wie offline zu fördern. Zum Einsatz sollen sowohl bewährte Verfahren als auch Instrumente wie digitale Produktpässe und Datenbanktechnik wie die Blockchain kommen, um die Rückverfolgbarkeit von Lieferketten zu verbessern.

Aufzeichnungen in einer Blockchain über Herstellungs- und Distributionsweg einer Ware "sind unveränderlich und transparent", heißt es in der Empfehlung. Sie dokumentierten "jede Transaktion und Bewegung eines Produkts". So könnten sie "als Beweismittel im Einklang mit dem nationalen Verfahrensrecht vorgelegt werden" und Nachahmungen entlarven.

Die Kommission schlägt zudem Systeme zur automatisierten Erkennung von Inhalten mit maschinellem Lernen vor, "um gefälschte und unerlaubt hergestellte Produkte im Internet zu erkennen". Sie will ferner mit Interessenvertretern in Dialog treten, um "mögliche Herausforderungen für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern in virtuellen Welten" wie dem Metaverse anzugehen.

Künstliche Intelligenz (KI) kann dem Papier zufolge nicht nur die Verfolgung von Verstößen gegen Immaterialgüterrechte erleichtern, sondern stellt die Wirtschaft auch vor Herausforderungen, etwa rund um das Urheberrecht und den Geheimnisschutz. Vertreter der Branche und Sachverständige sollen daher eine Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen erstellen helfen, um "Einblicke und Leitlinien zur Nutzung von KI-Systemen zu bieten, ohne ihre immateriellen Vermögenswerte zu gefährden". Den Mitgliedsstaaten empfiehlt die Kommission, eine zentrale Kontaktstelle "für Fragen der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" einzurichten, den Informationsaustausch in Gerichtsverfahren zu optimieren und angemessenen Schadenersatz zu gewährleisten. An Mitstreiter ergeht der Appell, sich als "vertrauenswürdige Hinweisgeber" im Rahmen des Digital Services Act (DSA) akkreditieren zu lassen, damit ihren Meldungen illegaler Inhalte Vorrang eingeräumt wird.

Zudem drängt die EU-Kommission darauf, Verfahren zur Bekämpfung neuer Fälschungspraktiken anzupassen und heiße Eisen wie den Kampf gegen "Spiegel-Webseiten" ("Mirror-Sites") mit rechtsverletzenden Inhalten etwa über "dynamische", das Ziel ständig verfolgende Unterlassungsklagen anzugehen. Einerseits sollen Mechanismen zur alternativen Streitbeilegung gefördert werden, andererseits bringt die Kommission eine "Neubewertung und mögliche Anhebung der Höchststrafen für schwere Straftaten" im Immaterialgüterrecht ins Spiel. Denn bisher gäbe es im Kampf gegen die organisierte Kriminalität auf diesem Gebiet keinen EU-weit harmonisierten Ansatz für strafrechtliche Sanktionen.

Marktüberwachungsbehörden sollen den Vorschlägen zufolge in die Lage versetzt werden, Imitate einfacher aufzudecken und gezielter dagegen vorzugehen. Der Kommission schweben "Verfahren zur schnelleren, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Lagerung und Entsorgung von Fälschungen" vor. Aufklärung über die Bedeutung von Immaterialgüterrechten soll in nationalen Lehrplänen von Schulen und Universitäten verankert werden.

(ds)