Freitag: Netflix-Abos mancherorts günstiger, Weltraumtourismus per Ballon auch

Netflix gegen Branchentrend + Ballonfahrt ins Weltall + 1&1-Kritik an Vodafone + Streit um Gesundheitsdatenschutz + Podcast zu Mitarbeiterkontrolle & E-Mails

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Erdkugel, um die symbolisch digitaler Content und soziale Netzwerke kreisen; Freitag: Netflix-Preissenkung, Ballon-Weltraumfahrt, 5G-Streit, Gematik-Datenschutz & Datenschutz-Podcast

(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Frank Schräer

Netflix sucht den preislichen Sweetspot. Deshalb verbilligt der Streaming-Dienst in einigen ausgewählten Ländern seine Abos, auch in Südosteuropa. In manchen Staaten werden die Netflix-Abos um mehr als die Hälfte billiger. Niedrigere Preise will auch ein Start-up aus Japan erreichen – beim Weltraumtourismus. Mit einem speziellen Ballon sollen Flüge ins All erschwinglicher werden als bei SpaceX, Blue Origin oder Virgin Galactic. Dafür geht es nicht ganz so hoch hinaus. In Deutschland erhebt 1&1 derweil schwere Vorwürfe gegen Vodafone. Der Platzhirsch bremse die 5G-Konkurrenz und wolle sie von Frequenzen ausschließen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Netflix reduziert in vielen Ländern die Preise für seine Streaming-Abonnements. Dabei werden einige Netflix-Abos in manchen Staaten um mehr als die Hälfte billiger. Während die Preissenkungen überwiegend Länder in Afrika, Lateinamerika, Asien und im Mittleren Osten betreffen, wird der Streaming-Dienst auch in Südosteuropa günstiger, etwa in Kroatien, Slowenien und Bulgarien. Netflix selbst wollte die Preissenkungen nicht detailliert bestätigen, erklärte aber, dass die Preisstruktur in manchen Ländern angepasst wurde. In Malaysia wird es offiziell 20 Prozent billiger: Netflix senkt Abo-Preise in über 30 Ländern.

Günstiger soll auch Weltraumtourismus werden. Ein japanisches Start-up will noch dieses Jahr damit beginnen, Menschen an Heliumballons hängend in mehrere Dutzend Kilometer Höhe zu befördern, um "Weltraumtourismus für jeden zugänglich zu machen". Ein Ausflug in 25 bis 30 km Höhe soll aber anfangs auch noch stolze 180.000 US-Dollar kosten, angepeilt werde später ein Preis von einigen Zehntausend Dollar. Dafür werden die Reisenden in einer transparenten Kugel aufsteigen und nach etwa zwei Stunden könne man die Krümmung der Erdkugel deutlich sehen. Dort gebe es auch ungehinderten Blick ins Weltall bei diesem "Weltraumtourismus für alle": Bemannte Ballonfahrten in die Stratosphäre.

Netzbetreiber 1&1 (United Internet) erhebt schwere Vorwürfe gegen Vodafone und ruft das Bundeskartellamt auf den Plan: Der Mobilfunk-Marktführer behindere den Ausbau des neuen 5G-Netzes von 1&1. Die Vodafone-Tochter Vantage Towers sei der mit weitem Abstand wichtigste 1&1-Ausbaupartner, habe die vereinbarten Ausbauziele aber "nahezu vollständig verfehlt". Schlimmer noch: Auch die inzwischen neu vereinbarten Ziele habe Vantage Towers einseitig gestrichen. Gleichzeitig wolle Vodafone erreichen, dass die Bundesnetzagentur wertvolle Funkrechte in niedrigeren Frequenzbändern ohne Versteigerung zuteilt, aber nur an Vodafone, Deutsche Telekom und Telefónica: 1&1 wirft Vodafone Behinderung vor beim neuen 5G-Netz.

Kaum ist die neue Gesundheitskarte im Umlauf, ist sie wieder überholt. Die von Krankenkassen geplanten Sicherheitsvorkehrungen genügen nicht den EU-Vorgaben. Denn für die künftige Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen hat die Projektgesellschaft Gematik erste technische Spezifikationen veröffentlicht. Dabei ist die "GesundheitsID" erforderlich, mit der die gesetzlichen Krankenkassen dieses Jahr starten wollen. Die Gematik spricht hier vom einfachen Zugang per Smartphone, doch ganz so einfach ist es nicht. Immerhin geht es um medizinische Daten, die höheren Schutz genießen: Datenschützer streiten über künftigen Schutz von Gesundheitsdaten.

Um Datenschutz anderer Art geht es in Episode 80 des c't-Datenschutz-Podcasts. Wer digitales Marketing mit E-Mails betreibt, begibt sich in ein juristisches Minenfeld in der Schnittstelle von Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Wir erläutern, wie eine Newsletter-Einwilligung zu widerrufen sein muss. Zuvor geht es im Podcast allerdings um eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. In einem aufsehenerregenden Urteil wurde die Mitarbeiterkontrolle in einem Logistikzentrum von Amazon für rechtmäßig erklärt. Die Verhandlung fand nach einer Begehung des "Tatorts" vor Ort statt. Darüber sprechen wir in der Auslegungssache 80: Amazons Mitarbeiterkontrolle + E-Mail-Marketing II.

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