Freitag: Warnung vor IT-Freelancern aus Nordkorea, Netzneutralität in den USA

ITler für Raketenprogramm + US-Anlauf zur Netzneutralität + Googles Pixel-Handys aus Indien + Gedruckte Akkus am Handgelenk + Podcast zum Hinweisgeberschutz

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Katze bei der Videokonferenz mit Katzen am Laptop; Freitag: Freelancer-Spoofing, US-Rückkehr, Indien-Pixel, Energie-Armband & Whistleblower-Podcast

(Bild: sophiecat/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Frank Schräer

Das FBI warnt vor IT-Freelancern aus Nordkorea, die remote arbeiten, denn Tausende hätten bereits Millionen US-Dollar zum Atomwaffenprogramm des Landes beigetragen. Unternehmen sollten genauer hinschauen, wen sie beschäftigen oder beauftragen. Fast gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde FCC in den USA grünes Licht gegeben für eine Rückkehr zur Netzneutralität, weil Breitbandinternet als öffentliche Versorgungsleistung und als unverzichtbar eingestuft wird. Republikaner und Internetanbieter sind trotzdem dagegen. Derweil sollen Pixel-Smartphones von Google künftig in Indien gefertig werden. Los geht es mit dem gerade erst eingeführten Pixel 8. Das soll laut Konzern aber nur der Anfang sein – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Das FBI und das US-Justizministerium haben 17 Domains verschiedener Websites und 1,5 Millionen US-Dollar beschlagnahmt, die mit der Arbeit nordkoreanischer IT-Freelancer für US-amerikanische Firmen in Verbindung stehen. Nach offiziellen Angaben haben die aus der Ferne arbeitenden Angestellten zudem Millionen Dollar in ihr Heimatland transferiert, die für das Raketenprogramm Nordkoreas verwendet werden. Dabei missbrauche Nordkorea das gesamte Ökosystem von Freelancer-Plattformen, um heimlich IT-Entwicklungsaufträge von Firmen in aller Welt zu erhalten, so das FBI: Tausende nordkoreanischer IT-Freelancer finanzieren Raketenprogramm mit.

In den USA hat die dortige Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) auf ihrer monatlichen Sitzung über einen Vorschlag zur Wiederherstellung der Regeln für ein offenes Internet abgestimmt. Dabei wurde eine Regelung vorgeschlagen, die es Breitbandanbietern untersagt, bestimmten Internetverkehr zu bevorzugen oder zu drosseln. Die Kommissare der von den Demokraten geführten Behörde stimmten für den Beginn eines Prozesses zur Wiedereinführung der sogenannten Netzneutralität, die während der Trump-Administration aufgehoben wurde. Eine endgültige Abstimmung wird wahrscheinlich im kommenden Jahr stattfinden: USA vor Rückkehr zur Netzneutralität.

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Google wird seine Pixel-Smartphones künftig in Indien fertigen. Der US-Konzern freue sich sehr, den Plan zur Herstellung von Pixel-Smartphones in Indien bekannt zu geben, heißt es. "Wir wollen mit dem Pixel 8 beginnen und werden mit internationalen und einheimischen Herstellern zusammenarbeiten, um Pixel-Smartphones vor Ort zu produzieren." Google geht davon aus, dass die in Indien produzierten Geräte ab 2024 auf den Markt kommen und Teil der indischen "Make in India"-Initiative sein werden. Auch habe man daran gearbeitet, das Pixel-Servicenetz im ganzen Land auszubauen: Google gibt Plan zur Herstellung von Pixel-Smartphones in Indien bekannt.

Ein nachhaltiger Energiespeicher und eine preiswerte Produktion steht bei Printed Energy ganz oben auf der Liste. Das US-Start-up hat deshalb eine Batterie aus Zink-Ionen-Material entwickelt, die flexibel und leicht ist und sich drucken lässt. Potenzielle Einsatzgebiete für den kleinen Energiespeicher sieht der Chefentwickler unter anderem im Krankenhaus, wo die herkömmlichen Patientenbändchen durch solche mit eingebauter Sendeelektronik und Speicherchip ersetzt werden, um die fortlaufende Erfassung der Patientendaten sicherzustellen. Erprobt wurden die simplen Armbänder bereits beim Iron Maori Marathon in Neuseeland: Gedruckte Energiespeicher fürs Handgelenk.

Nach einem außergewöhnlich langen Gesetzgebungsverfahren ist am 2. Juli 2023 das erste Gesetz in Kraft getreten, das den Schutz von Whistleblowern insbesondere in Unternehmen regelt. Im c't-Podcast Auslegungssache werden die Genese des Gesetzes, Kompromisse bei der Umsetzung sowie die konkreten Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern diskutiert. Ein indirekt an der Entstehung des Gesetzes beteiligter Experte erklärt, für welche Unternehmen das Gesetz gilt, in welcher Form sie Hinweise von Mitarbeitern auf Missstände entgegennehmen müssen und wie sie darauf den Vorschriften zufolge reagieren sollten. Auch der Datenschutz bei den externen Meldestellen ist ein Thema der Auslegungssache 95: Ein wenig Hinweisgeberschutz.

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(fds)