Lenovo lässt Kunden-Notebook verschwinden

Wer ihm Anvertrautes beschädigt oder verliert, muss es ersetzen. Doch was eigentlich jedem einleuchtet, ist für Lenovo eine größere Herausforderung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 37 Kommentare lesen
Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Tim Gerber
Inhaltsverzeichnis
Hinweis

Dies ist ein Beitrag aus c't 27/2023. Möglicherweise hat sich die Service-Situation beim Händler inzwischen geändert.

Ende November 2021 hatte Florian T. sich für knapp 1000 Euro ein Notebook Lenovo Yoga 14s angeschafft. Da der Berufsschullehrer den Rechner für die Arbeit benötigte, erwarb er ein Jahr später für 155 Euro eine Garantieerweiterung für weitere zwölf Monate, die auch einen Vor-Ort-Service umfasste. Damit war der Kunde gut beraten, denn kein halbes Jahr darauf, Anfang Mai, blieb überraschend der Bildschirm seines Rechners schwarz. Dank des gebuchten "Premier-Service" kam am 12. Mai ein Techniker vorbei, der das Display tauschen sollte.

Zwar funktionierte dieses anschließend wieder, doch der Kunde bemängelte nun, dass der Techniker diverse andere Schäden verursacht habe. Nach seinen Schilderungen hatte der Fachmann das alte Display sehr unsanft aus dem Rahmen gelöst und dabei deutliche Kratzer hinterlassen. Zudem war das Aluminiumgehäuse nach der Aktion verbogen. Deshalb reklamierte Florian T. die Sache nun bei Lenovo. Der Hersteller bat ihn, das Gerät einzuschicken. Das geschah am 19. Mai.

Nach dem Tausch des Displays beim Kunden zu Hause war das Gehäuse deutlich verbogen, sodass der Notebook eingeschickt werden musste – auf Nimmerwiedersehen.

(Bild: Florian T.)

Vier Wochen später, am 15. Juni, erhielt Florian T. die Nachricht, dass sein Notebook repariert sei und an ihn zurückgesendet werde. Doch zwei Wochen später war der sehnlich erwartete Rechner noch immer nicht zurück beim Kunden. Laut Sendungsverfolgung lag er bereits seit dem 24. Juni in einem Depot des Versanddienstleisters und bewegte sich kein Stück weiter. Deshalb wandte sich der Kunde an Lenovo und machte auf diese Ungereimtheit aufmerksam. Er möge noch ein paar Tage warten, vertröstete man den Kunden.

Aber das Paket mit seinem dringend benötigten Rechner bewegte sich nicht weiter von der Stelle. Deshalb rief Florian T. am 5. Juli erneut bei Lenovo an. Nun hieß es, man werde den Fall eskalieren und den Versanddienstleister beauftragen, nach dem Verbleib der Sendung zu forschen. Am 12. Juli stellte Florian T. fest, dass das zugehörige Service-Ticket in Lenovos Support-Portal bereits wieder geschlossen worden war. Also rief er aufs Neue an und man sicherte ihm zu, es wiederzueröffnen.

Zwei Tage später meldete sich ein Zusteller bei Florian T. und machte ihn darauf aufmerksam, dass man keine korrekte Anschrift habe, um sein Paket zuzustellen. Die Straße fehle in dem Datensatz. Tatsächlich fehlte sie auch in den Absenderangaben auf dem Retourenlabel, das ihm Lenovo zugeschickt hatte, wie Florian T. aufgrund dieses Anrufes später feststellte. Zunächst aber teilte er dem Zusteller die Straße mit. Das Gerät sollte nun innerhalb einer Woche bei ihm sein, hieß es.

Rechtliche Hintergründe zum hier geschilderten Fall diskutieren wir in Episode 2 des c't-Podcast Vorsicht, Kunde!. Wir klären darin, wie Kunden am besten vorgehen sollten, wenn ihr Gerät auf dem Transportweg verloren geht, und was ihnen im Falle eines Falles zusteht.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Podcast (Podigee GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Podigee GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Am 25. Juli meldete sich Lenovo bei dem Kunden und der übermittelte ihnen seine Notiz über das Gespräch mit dem Zusteller zehn Tage zuvor. Per E-Mail vom selben Tag bat Lenovo ihn, sich zu melden, wenn er in den kommende drei Tagen nichts in der Sache hören würde. Dementsprechend rief Florian T. am 28. Juli erneut bei Lenovo an. Abermals vertröstete man ihn mit der Aussage, einen Suchauftrag an den Versanddienstleister richten zu wollen. Was denn aus dem Suchauftrag vom 5. Juli geworden sei, wollte der Kunde wissen. Eine Antwort wusste man bei Lenovo zwar nicht, gab sich aber dennoch optimistisch, dass die Sendung in den nächsten Tagen eintreffen werde.

Doch nach weiteren zwei Wochen war die Sendung immer noch nicht angekommen. Am 14. August schrieb Florian T. deshalb erneut an Lenovo und forderte den Hersteller auf, ihm innerhalb einer Woche zu sagen, wie es mit seinem Notebook weitergehen solle. Da keinerlei Antwort kam, verlangte Florian T. am 13. September per Einschreiben von Lenovo, ihm binnen 14 Tagen das Geld für ein Ersatzgerät zu bezahlen. Gefruchtet hat auch das nichts. So wandte sich der langjährige Leser am 6. Oktober an c’t.