Freitag: Zweifel an Boeing-Qualität, Urheberrechtsstreit um Fototapeten zum BGH

Boeing in der Kritik + Fototapete vor höchstem Gericht + Kosten der DMA-Kontrolle + Verluste durch Cybercrime + Rückzug von Telefónica + Datenschutz-Podcast

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Boeing 737 Max in der Luft; Freitag: Boeing-Vorwürfe, Fototapeten-Streit, DMA-Kosten, Cybercrime-Verluste, Telefónica-Rückzug & DSGVO-Podcast

(Bild: Boeing)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Frank Schräer

Zur Untersuchung des Alaska-Airlines-Vorfalls verlangt die US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB Unterlagen und Infos von Boeing. Doch der Flugzeugbauer liefere nicht. Das werfe laut NTSB Fragen zur Qualitätssicherung bei Boeing auf. In Deutschland möchte ein Fotograf bei Webseiten mit Fotos von Fototapeten Urheberrechts-Tantiemen kassieren. Deutsche Gerichte sind sich uneins, in einigen Fällen wurden seine Ansprüche abgewiesen. Nun zieht er vor den BGH. Derweil sollen sollen Big-Tech-Konzerne die finanzielle Last ihrer eigenen Kontrolle nach dem DMA mittragen. Das ist der Plan der Bundesregierung. Vorbild ist der Digital Services Act, der ebenfalls finanzielle Beteiligung sehr großer Betreiber vorsieht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB übt scharfe Kritik an Boeing. Der Flugzeughersteller würde nicht ausreichend kooperieren bei der Untersuchung eines Vorfalls Anfang Januar. Eine Boeing 737 Max 9 hatte während des Flugs ein Rumpfteil verloren. In den letzten beiden Monaten habe Boeing die mehrfach angeforderten Dokumente und Informationen nicht geliefert. Signifikante Wartungsarbeiten müssen normalerweise dokumentiert werden. Sollten keine entsprechenden Unterlagen vorgebracht werden, stellt die NTSB Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Sicherheitsmanagement Boeings infrage: Kritik an Boeing wegen mangelnder Kooperation nach Loch in Boeing 737 Max 9.

Wegen eines Stückes Papier an der Wand verhandelt der Bundesgerichtshof im Juni drei Urheberrechtsfälle. Den Anlass dazu gibt der deutsche Fotograf Stefan Böhme. Er verschickt teure Abmahnungen und führt Prozesse gegen Menschen, die Bilder oder Videos online gestellt haben, in denen im Hintergrund eine tapezierte Wand zu sehen ist. Tapeziert mit einer korrekt gekauften, legalen Fototapete, auf der ein Motiv zu sehen ist, das Böhme aufgenommen hat oder von einer Böhme-Fotografie inspiriert wurde. Damit wird man schnell zum Rechtsbrecher, obwohl Böhme seine Bilder für die Tapeten lizenziert hat. Einige Gerichte hatten Böhmes Klagen abgewiesen, doch er klagt weiter auf sein Urheberrecht: Foto von Fototapete landet beim Bundesgerichtshof.

Die EU-Kommission soll Big-Tech-"Gatekeeper" zur Kasse bitten, damit diese über eine Abgabe ihre eigene Aufsicht zur Einhaltung der neuen Wettbewerbsregeln teilweise finanzieren. Auf diese Weise möchten die Bundesregierung und 17 europäische zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) für mehr finanzielle und personelle Mittel für die Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) sorgen. Dieser soll ab sofort Machtmissbrauch durch große Tech-Konzerne einschränken. Die von der Kommission als "Torwächter" eingestuften Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft sollen künftig zur Kasse gebeten werden für den Digital Markets Act: Bundesregierung und NGOs fordern Überwachungsgebühr.

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Das FBI hat seinen jährlichen "Internet Crime Report" veröffentlicht, der einen detaillierten Einblick in die wachsende Flut von Onlinedelikten in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt. Im Jahr 2023 hat das Internet Crime Complaint Center (IC3) des FBI eine Rekordzahl von 880.418 Fällen verzeichnet, was einem Anstieg von fast zehn Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Die durch die Taten ausgelösten finanziellen Verluste schätzt das FBI auf mehr als 12,5 Milliarden US-Dollar. Die vielfältigen Bedrohungen durch IT-Kriminelle, seien sie private oder staatliche Akteure, sind in der Lage, erhebliche Störungen zu verursachen, so der FBI-Bericht: Verluste in Höhe von 12 Milliarden US-Dollar durch Cybercrime.

Telefónica Deutschland hat den Rückzug von der deutschen Börse eingeleitet. Nach der Übernahme nahezu aller Aktien durch den spanischen Mutterkonzern war dieser Schritt zu erwarten. Vor dem sogenannten "Delisting" der Aktie macht Telefónica den Besitzern der noch ausstehenden Aktien erneut ein Übernahmeangebot. Die spanische Telefónica SA legte im November 2023 eine Offerte für sämtliche ausstehenden Aktien, um die Deutschlandtochter zur Gänze zu übernehmen. Zahlreiche Anleger haben das Angebot angenommen. Inzwischen hält Telefónica nach eigenen Angaben über 94 Prozent an der Deutschlandtochter: Telefónica Deutschland leitet Börsenrückzug ein.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt "Betroffenen" von Datenverarbeitung einige Rechte in die Hand, etwa das Auskunftsersuchen und die Möglichkeit, personenbezogene Daten vom Verantwortlichen löschen zu lassen. Damit sie wissen, welche Rechte ihnen zustehen und wo sie diese einfordern können, schreibt die DSGVO zudem Informationspflichten vor. Dabei steckt der Teufel oft im Detail. Grund genug für den c't-Datenschutz-Podcast, einmal genauer auf den Gesetzestext und mögliche Konstellationen in der Praxis zu schauen. Wie man Betroffene über ihre Rechte informiert und welche Fallstricke in den einschlägigen Artikeln lauern, besprechen wir in der Auslegungssache 104: Leidige Informationspflichten?

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(fds)