Techniker Krankenkasse kritisiert digitale Gesundheitsanwendungen

Die Techniker Krankenkasse Sachsen kritisiert die Apps auf Rezept. Digitale Gesundheitsanwendungen seien oft zu teuer und helfen verhältnismäßig wenig.

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Die Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen hinterfragt den Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese können von Ärzten auf Rezept verschrieben werden und sollen Patientinnen und Patienten mit bestimmten Diagnosen unterstützen – etwa bei Depressionen oder Adipositas. Die Versicherten erhalten, nachdem Sie das Rezept bei ihrer Krankenkasse eingereicht haben, einen Code für die Nutzung der App. "Es hat sich gezeigt, dass eine hohe Zahl an DiGA zum Einsatz kommen, deren Nutzen für die User in Frage steht oder überhaupt nicht nachgewiesen werden kann", sagt der sächsische TK-Chef Alexander Krauß. Ein Großteil der DiGA- Hersteller mache von einer verlängerten Erprobungsphase Gebrauch, wodurch sich der Zeitraum verlängert, in dem sie keinen Nachweis für ihre Wirksamkeit erbringen müssen.

"Im ungünstigsten Fall könnte es sein, dass eine DiGA eineinhalb Jahre angewendet wird und es sich dann herausstellt, dass ein Nutzen nicht belegt werden konnte. Es sollte geschaut werden, dass die Apps auf Rezept noch stärker zum Patientenwohl eingesetzt werden", so Krauß. Krauß sieht ebenfalls Verbesserungsbedarf bei der Preisgestaltung: "Im ersten Jahr werden mitunter Herstellerpreise aufgerufen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Es wäre zweckmäßig, sich am Preis der analogen Therapie zu orientieren. Es geht schließlich um Versichertengelder." Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sieht in DiGA keinen Durchbruch und kritisiert immer wieder deren horrenden Preise.

Die Preisspanne für eine Anwendung pro Quartal liegt zwischen 119 Euro bis hin zu 2.077 Euro und durchschnittlich bei 526 Euro. Dass Verbesserung bei der Preisgestaltung besteht, hat inzwischen aber auch der Gesetzgeber erkannt. Mit dem Digitalgesetz, zu dem inzwischen ein Referentenentwurf vorliegt, soll unter anderem Erfolgskriterien festlegen, nach denen sich die Höhe der DiGA-Preise orientieren.

Bei der sächsischen Techniker Krankenkasse seien bisher 1842 Anträge auf eine DiGA eingegangen. Am gefragtesten sind dabei eine App gegen Rückenschmerzen, eine zur Behandlung von Tinnitus und eine zur Unterstützung bei Adipositas.

Krankenkassen müssen, sofern das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Gesundheits-Apps überprüft und im DiGA-Verzeichnis gelistet hat, deren Erstattung übernehmen. Dabei sollen Ärzte künftig die Entscheidungshoheit darüber haben, welche Apps verschrieben werden dürfen. Aktuell sind 47 Gesundheits-Apps im DiGA-Verzeichnis gelistet, sechs wurden in der Zwischenzeit gestrichen, etwa wegen fehlender Wirksamkeit. Erst kürzlich wurde zudem bekannt, dass bereits der zweite große DiGA-Hersteller insolvent ist – nach Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband, die für Nachzahlungen bei den Herstellern sorgten.

In der Vergangenheit kam es zu mehreren Datenschutzvorfällen – etwa bei den Depressions-DiGA Edupression, Deprexis oder Novego, aber auch dem digitalen Tagebuch für Krebspatienten Cankado. Letztere wurde inzwischen aus dem BfArM-Verzeichnis gestrichen. Aufgrund der Sicherheitslücken hatte das BfArM im September 2022 neue Prüfkriterien für DiGA und digitale Pflegeanwendungen veröffentlicht.

(mack)