Widerruf zwecklos - Wie Kunden um ihr Recht gebracht werden
Die Rechtslage ist eigentlich ganz klar: Gefällt die per Telefon, Internet oder sonst irgendwie im Versandhandel bestellte Ware nicht oder stellt man fest, dass man etwas zu überschwänglich beim Geldausgeben war, dann packt man alles zusammen, schickt das Paket innerhalb von 14 Tagen zurück und widerruft die Bestellung. Eine Begründung braucht man dafür nicht.
Das sehen einige Telekommunikationsanbieter offenbar ganz anders. Sehr aggressiv und mit den wildesten Versprechungen geht man einerseits auf Kundenfang. Wenn sich die neugeworbenen Kunden dann aber etwas berappelt haben und feststellen, dass sie den gerade abgeschlossenen Vertrag gar nicht brauchen, dann verweigern die Firmen den Widerruf. Ihre Argumentation: Beim Telefonvertrag oder einem DSL-Anschluss handelt es sich um eine Dienstleistung und nicht um eine Warenlieferung. Der abgeschlossene Vertrag müsse also erfüllt werden, sobald mit der Erbringung der "Dienstleistung" begonnen wurde. Na, und damit beginnen viele Anbieter irgendwie "sofort". So glauben die Provider, elementare Verbraucherrechte einfach aushebeln zu können. Geht das wirklich so einfach?